Zu den ALKIS®-Verwaltungsgrenzen (Gebietskörperschaftsgrenzen) gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Die Übersichtskarte 1:250 000 ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. Die Verwaltungsausgabe - UK Th 250 V - enthält außer dem Relief den gleichen Inhalt, jedoch nur in zweifarbiger Darstellung als Hintergrundinformation. Die Verwaltungsgliederung bis zu den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist in einer speziellen Farbe besonders hervorgehoben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hauskoordinaten beschreiben die Position eines Hauses. Die Hauskoordinaten umfassen die folgenden Dataninhalte: eindeutige, bundesweite Identifikation zur Kennung des Datensatzes, exakte Hauskoordinate, Land, Regierungsbezirk, Kreis/kreisfreie Stadt, Gemeinde, Straßenschlüssel, Straßenname, Hausnummer, Adressierungszusatz, Postleitzahl, postalischer Ortsname, Koordinaten.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Solarkataster der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf können über die Auswahl des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiets aufgerufen werden. Es sind Verlinkungen enthalten, über die die eigenen Solarkataster der Gebietskörperschaften oder, falls keine eigenen Solarkataster vorliegen, das flächendeckende Solarkataster des Landes NRW aufgerufen werden können. Nutzungshinweis: Die präsentierten Daten sind nur eine grobe Einschätzung der Eignung der jeweiligen Dächer. Im Einzelfall wird eine individuelle Beratung durch Fachbetriebe empfohlen.
Im Rahmen der Beratung zur Förderung von Kommunen zur Nahmobilität durch NRW.URBAN wurden die beteiligten Gemeinden und Städte in NRW befragt, ob sie bereits über ein (Nah-)Mobilitätskonzept verfügen. Der vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW bereitgestellte Datensatz gibt einen Überblick über die Kommunen mit (Nah-)Mobilitätskonzept und Kommunen, in denen sich ein Mobilitätskonzept in Aufstellung befindet oder wo es geplant ist (Stand Dezember 2023).
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller geltenden Bebauungspläne, Satzungen, Flächennutzungspläne und Landschaftspläne der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links aus BP_Plan, FP_Plan oder LP_Plan, ansonsten die Layer mit dem passenden Prefix. Die Daten sind tagesaktuell.
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.