In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu kommunalen Kläranlagen ab 50 EW Ausbaugröße von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten, Daten zur technischen Ausstattung der Kläranlagen sowie wasserrechtlich relevante Daten. Es sind z.B. Daten zu Name der Kläranlage, Ausbaugröße, Anschlussgröße, Geodaten, mechanischen Verfahren, biologischen Verfahren, P- und N-Elimination, Mikroschadstoffelimination, Klärschlammbehandlung vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
Seewasserkörper (SeeWK) und Seewasserkörper-Einzugsgebiete (SeeWK-EZG) der Auflage 3E gemäß EU-WRRL, basierend auf den Geometrien der Gewässerstationierungskarte 3E (GSK3E). Die Seewasserkörper 3E sind Grundlage für den 4. Bewirtschaftungszyklus (2028-2033).
Anteile von Ökosystemen (Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebiete, Nationalpark Eifel) die grundwasserabhängig sind.Diese Anteile werden im Rahmen der Bestandsaufnahme gemäß Wasserrahmenrichtlinie einmal in 6 Jahren ermittelt.
Die IGS (Informationssystem gefährliche Stoffe) - Verlinkungsliste ist eine Liste von Stoffnamen / Synonymen, EC- und CAS-Nummern, gekoppelt mit einem Link auf die Anwendung "IGS-Public". Über diesen Link können Informationen (z. B. PC-Daten, Rechtliche Regelungen, Grenzwerte, Gefahrenhinweise, Handlungshilfen, Erste Hilfe ...) zum in der Liste aufgeführten Stoff erhalten werden.
Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.
Dargestellt werden Potenzialflächen in zwei Varianten aus der Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUK (2023). Dies beinhaltet Potenzialflächen für die Windenergienutzung sowie Potenzialflächen inklusive zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).
Trinkwassermessdaten – Berichtspflichtige Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen von 2018 bis 2020 in NRW (als csv-Dateien und SQLITE-Datenbanken). Gemäß TrinkwV §21 übermitteln die Gesundheitsämter einmal jährlich die Angaben zur Trinkwasserqualität für Wasserversorgungsgebiete, in denen mindestens 10 m³ Trinkwasser/Tag bzw. mindestens 50 Personen versorgt werden, für das vorausgegangene Kalenderjahr an das LANUK. Das Dokument „Hinweise zu den bereitgestellten Trinkwasserdaten“ enthält Angaben zum Umfang und Messzeitraum der bereitgestellten Daten, wie auch technische Details zu den Datenformaten und dem Aufbau der Tabellen.