Dieser Dienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Kaarst. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Juechen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Korschenbroich. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Der Inhalt des Basis-DLM ist im Objektartenkatalog ATKIS®-Rheinland-Pfalz (ATKIS®-OK RP) festgelegt.
Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Der Inhalt des Basis-DLM ist im Objektartenkatalog ATKIS®-Rheinland-Pfalz (ATKIS®-OK RP) festgelegt.
Als Amtliche Gebäudereferenz (Hauskoordinaten ohne postalische Anreicherung) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Sie besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der zugehörigen Georeferenz (Koordinaten). Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Der OGC_API-Features_MV_Geobasis_Raumbezug des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt die amtlichen Lage, Höhen- und Schwerefestpunkte sowie die Referenzstationspunkte einschließlich ihrer Punktnummern zur Verfügung.
Digitale Geländemodelle beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft anderer-seits. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können DGM Struk-turelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten. DGM stellen im Gegensatz zu Digitalen Oberflächenmodellen keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume oder Häuser). Höhenbezugssystem: DHHN2016 (Normalhöhennull (NHN), Amsterdamer Pegel) Abgabeformate: Gitterdatei mit East-, North- und Höhenwert im ASCII-Format, Höhenliniendarstellung (Isolinien) im DXF-Format, Höhenbilder (Grauwert- oder Farbcodierung der Höhen im TIFF-Format), Schummerungsdarstellung im TIFF-Format