Aus der Landesvermessung NRW (flugzeuggestütztes Laserscanning) abgeleitetes Digitales Geländemodell (DGM1) mit einer Rasterweite von 1m für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Befliegung fand überwiegend im Jahr 2019 statt.
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die aktuell 16 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Referenzstationspunkte (RSP) realisieren den einheitlichen geodätischen Raumbezug. Die Realisierung mit Hilfe geodätischer Bezugsgrößen basiert auf den zentral aufbereiteten Daten der RSP (SAPOS-Daten). Der Nachweis der geodätischen Bezugsgrößen erfolgt in AFIS. Als rein geometrische Deutung des Referenzstationspunkt ist eine eindeutig definierte Stelle des festen Antennenträgers zu betrachten, auf welche die 3D-Position bezogen ist. Der Bezugspunkt des RSP darf nicht als Teil der Antenne definiert sein. Zusätzlich werden von der Zentralen Stelle SAPOS für jeden Referenzstationspunkt SiteLogs im IGS-Standard, die Kalibrierwerte der Antennen im ANTEX-Format sowie die amtlichen Koordinaten einschließlich Historie im ETRF-Format geführt und bereitgestellt.
3D-Gebäudemodelle beschreiben gemeinsam mit einem Digitalen Geländemodell die natürliche Geländeform der Erdoberfläche einschließlich aller Gebäude und Bauwerke in digitaler Form und ermöglichen die Darstellung von Städten und Ortschaften in virtuellen Welten. Die Gebäude können in verschiedenen Detaillierungsgraden (Level of Detail, LoD) modelliert werden. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude mit standardisierten Dachformen wie z.B. einem Sattel- oder Walmdach. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS).
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Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
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Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit der 3D-Gebäudemodelle im LoD1 (Level of Detail 1) und LoD2. Im 3D-Gebäudemodell LoD1 wird jedes Gebäude/Bauwerk als einfaches Klötzchen mit Flachdach repräsentiert. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude zusätzlich mit standardisierten Dachformen. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten, Aktualität 2019-2024), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1, Aktualität 2019-2024), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS, Stand 01.09.2023) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS, Stand 01.10.2024). Das 3D-Gebäudemodell LoD1 wird automatisiert aus dem LoD2 abgeleitet, so dass die Datengrundlage und die Aktualität für beide Produkte identisch sind. Es werden Standardhöhen verwendet in Abhängigkeit zur Gebäudefunktion (bei einer automatisch ermittelten Gebäudehöhe < 1m). Die Gebäudehöhe des Klötzchens ergibt sich aus der mittleren Dachhöhe des Gebäudes im LoD2. Seit 2015 werden landschaftsprägende Gebäude und Gebäude, die lediglich als LoD1 vorliegen, interaktiv nachbearbeitet. In der Kartendarstellung sind Kacheln, in denen Gebäude nachbearbeitet wurden, dunkler eingefärbt. Zusätzlich werden seit 2021 Bauwerke auf Basis von ATKIS-Grundrissen in das 3D-Gebäudemodell integriert. Die Bauwerksanzahl kann für jede Kachel über die Sachdatenabfrage abgerufen werden. Kacheln, in denen keine Gebäude oder Bauwerke aus ALKIS- oder ATKIS-Grundrissen vorliegen, werden als Leerkacheln dargestellt.
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Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
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