Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D) und Gartendenkmäler(E) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen sind oder sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2006. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Datensatz umfasst die beiden Landtagswahlkreise I und II der Stadt Aachen. Übersicht über den Wahlkreis Aachen I: Von der kreisfreien Stadt Aachen der Stadtbezirk Aachen-Mitte ohne die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich und Aachen-Haaren. Übersicht über den Wahlkreis Aachen II: Von der kreisfreien Stadt Aachen vom Stadtbezirk Aachen-Mitte die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Kornelimünster/Wahlheim, Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf. Der Datensatz ist unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 verfügbar.
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Diese Anwendung dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beginnend mit dem Stichtag 01.01.2022 mindestens alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres beschlossen.
Der Datensatz beinhaltet das Wuppertaler Stadtgebiet als Polygon, wie es in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt wird. Die kleinräumige Gliederung ist ein Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems wird das Stadtgebiet aus den Stadtbezirken aggregiert. Es handelt sich um keine flurstückscharfe Darstellung, hierfür muss auf Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS zurückgegriffen werden. Die Abgrenzung des Wuppertaler Stadtgebiets ist langfristig konstant. Änderungen sind nur im Zusammenhang mit gesetzlich geregelten Gebietsreformen möglich und daher nicht vorhersehbar. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Digitale Orthophotos (DOP) sind grundsätzlich verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen der Erdoberfläche. Insbesondere sind Verkippungseffekte (auch als Umklappeffekte bekannt) bei erhöhten Elementen in DOPs erkennbar. Die Bilder zeigen das gesamte Kölner Stadtgebiet aus dem Jahr 2014. Die Bodenauflösung beträgt 10 cm pro Pixel und es handelt sich um Multispektralbilder mit 3 Kanälen (rot, grün, blau). Der Datensatz liegt im TIF-Format vor. Datum Befliegung und Datenaufnahme: 06.-07.03.2014.
Die Daten zur Starkregensimulation der Stadt Dinslaken beschreiben mögliche überflutete Bereiche im Stadtgebiet durch Starkregenereignisse zu unterschiedlichen Wiederkehrzeiten unterteilt nach Wassertiefen. Bei der Starkregenkarte T=100a im Bereich von Dinslaken, handelt es sich um Simulationsergebnisse, in denen ein außergewöhnliches Starkregenereignis mit einer Niederschlagshöhe von 46mm innerhalb von 60 Minuten nach Euler Typ II aufzeigt wird, welches statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2021 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze:
Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape,
Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) ,
Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF
Digitale Orthophotos (DOP) sind grundsätzlich verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen der Erdoberfläche. Insbesondere sind Verkippungseffekte (auch als Umklappeffekte bekannt) bei erhöhten Elementen in DOPs erkennbar. Die Bilder zeigen das gesamte Kölner Stadtgebiet aus dem Jahr 2014. Die Bodenauflösung beträgt 10 cm pro Pixel und es handelt sich um Multispektralbilder mit 3 Kanälen (rot, grün, blau). Der Datensatz liegt im TIF-Format vor. Datum Befliegung und Datenaufnahme: 06.-07.03.2014.