Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:250 000 (VG250) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Das Produkt VG250-EW enthält Einwohnerzahlen und Katasterflächen. Da die offiziellen Einwohnerzahlen erst im Herbst des Folgejahres veröffentlicht werden, kann der jeweils aktuelle Stand des Produktes erst nach diesem Zeitpunkt bezogen werden. Bei Bedarf stehen vorläufige Einwohnerzahlen auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Geometrie der Grenzen ist hinsichtlich Genauigkeit und Auflösung auf das ATKIS®-DLM250 ausgerichtet. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Dieses Produkt ist ohne Einwohnerzahlen in weiteren Varianten verfügbar: VG250 mit dem Stand 01.01. (VG250_0101)
Dieser Downloaddienst stellt die Verwaltungsgebiete 1:2 500 000 (VG2500) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datensatz der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Maßstab: 1:2500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete des Zielszenarios auf Baublockebene. Die Art der Wärmeversorgung in dem jeweiligen Baublock bezieht sich auf die primär vorliegende Technologie und muss somit nicht auf jedes Gebäude in dem Baublock zutreffen. Bei der zeitlichen Einordnung der potenziellen neuen Wärmenetzgebiete für das Jahr 2035 handelt es sich um eine Annahme.
Umweltzone Stadt Bottrop im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan Ruhrgebiet Nord) Digitalisierung entspr. der beschriebenen Begrenzungen der Umweltzonen nach Maßnahmenkatalog, Punkt C.1.1.2 Grundlage: Stadtplan Bottrop Amt 68/1, gültig am 01.01.2012
Regionalplan NRW (Einzelkacheln des Kreisgebietes Mettmann und der umliegenden Regionen) Die Daten wurden von open.nrw heruntergeladen (https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2). Die einzelnen Kacheln beinhalten die Rasterdaten der Regionalpläne der Planungsgebiete des Landes NRW sowie den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiets. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Gebiete, die potenziell für eine Fernwärmeversorgung geeignet sind, aber aufgrund der Entfernung zum bestehenden Netz oder unsicherer zukünftiger Rahmenbedingungen weiter geprüft werden müssen.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.