Der Gruppenlayer „Bioklimatische Belastung“ umfasst drei Karten: die Bioklimakarte, den Kältereiz und die Wärmebelastung. Die Karten wurden auf Basis langjähriger Messdaten vom Deutschen Wetterdienst (DWD) berechnet. Die Karten zeigen für den Referenzzeitraum 1981-2010 die im langjährigen Mittel zu erwartende Häufigkeit von Wärmebelastung im Sommerhalbjahr und Kältereizen im Winterhalbjahr als Einzelwerte sowie in der Bioklimakarte zusammengefasst.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die - durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und - weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind. Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat.
Lokales Fundortkataster als Ergänzung zu den Daten des LANUK. Erfasst werden hier sowohl Meldungen an den Kreis Wesel als auch Fremddaten. Dargestellt werden Fundorte ab 2016, ältere Daten wurden historisiert, stehen lokal zur Verfügung und können auf Anfrage bereitgestellt werden.