Die Planungshinweiskarte Klima – Hitze ist eine synthetische Klimaanalysekarte, welche die zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln als flächenhafte Übersicht darstellt. Sie ist Grundlage für eine klimagerechte Stadtplanung. Die Ausweisung der Flächen im 100x100m-Raster ist nicht parzellenscharf, dementsprechend ist die Karte ab einem Maßstab von 1:30.000 oder kleiner sichtbar. Bei großmaßstäbigen Planungen (z.B. Bebauungsplänen) bedarf es einer zusätzlichen Auswertung der Grundlagendaten auf Detailebene. Die Planungshinweiskarte Hitze stellt die zukünftige Hitzebelastung für die nahe Zukunft (2031 – 2060) in fünf Klassen, die Kaltluftentstehungsgebiete sowie den Kaltluftabfluss in der 1. und 2. Nachthälfte dar. Grundlage für die Karte ist die Stadtklimasimulation mit dem mesoskaligen Stadtklimamodell MUKLIMO_3 des Deutschen Wetterdienstes aus 2024. Dargestellt ist das 50. Perzentil der mittleren jährlichen Anzahl an Heißen Tagen (Tmax ≥ 30 °C) für den Planzustand, bei Umsetzung aller derzeit geplanter Siedlungsentwicklungen im Stadtgebiet von Köln für den Zeitraum 2031–2060 (RCP8.5). Der Link zur externen Legende ist im Geokatalog unter INFO-LINKS zu finden.
Die Planungshinweiskarte Klima – Hitze ist eine synthetische Klimaanalysekarte, welche die zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln als flächenhafte Übersicht darstellt. Sie ist Grundlage für eine klimagerechte Stadtplanung. Die Ausweisung der Flächen im 100x100m-Raster ist nicht parzellenscharf, dementsprechend ist die Karte ab einem Maßstab von 1:30.000 oder kleiner sichtbar. Bei großmaßstäbigen Planungen (z.B. Bebauungsplänen) bedarf es einer zusätzlichen Auswertung der Grundlagendaten auf Detailebene. Die Planungshinweiskarte Hitze stellt die zukünftige Hitzebelastung für die nahe Zukunft (2031 – 2060) in fünf Klassen, die Kaltluftentstehungsgebiete sowie den Kaltluftabfluss in der 1. und 2. Nachthälfte dar. Grundlage für die Karte ist die Stadtklimasimulation mit dem mesoskaligen Stadtklimamodell MUKLIMO_3 des Deutschen Wetterdienstes aus 2024. Dargestellt ist das 50. Perzentil der mittleren jährlichen Anzahl an Heißen Tagen (Tmax ≥ 30 °C) für den Planzustand, bei Umsetzung aller derzeit geplanter Siedlungsentwicklungen im Stadtgebiet von Köln für den Zeitraum 2031–2060 (RCP8.5). Der Link zur externen Legende ist im Geokatalog unter INFO-LINKS zu finden.
Hier erhalten Sie UTM-Gitternetze mit 100m, 500m, 1000m und 2000m Auflösung für den Kreis Viersen als Geopackage. Dargestellt werden zu Übersichtszwecken Linien glatter Koordinatenwerte zum Koordinatensystem (für UTM32/ETRS89/EPSG 25832 z.B. 32020000.00 / 5740000.00). Die Bezeichnung eines Gitters ergibt sich immer aus den Koordinaten der unteren linken Ecke (z.B. 316000_5695000 für ein UTM Gitter 1000x1000m). Zusätzlich gibt es das niederländische RD Amersfoort mit 1000m Auflösung im Format SHAPE und das europäische Statistik / LAEA-Gitter in EPSG 3035 im Schnitt 100m/250m/500m/1000m als Geopackage. Die LAEA-Gitternetze mit 100m, 250m, 500m und 1000m Auflösung für den Kreis Viersen sind ein Auszug des Datensatzes des BKG und urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Datensatzes für die Pflege und Erweiterung der Daten des OpenStreetMap Projektes wird unter Einhaltung der im Ergänzungstext beschriebenen Angaben zur Namensnennung ausdrücklich erlaubt, siehe https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Datenlizenz_Deutschland_Ergaenzungstext_Namensnennung.pdf. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands in einem Format bereit, das auf Grundlage der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) entsprechend der GeoInfoDok 7 (http://www.adv-online.de) definiert ist. Dabei wird die Kodierung nutzergerecht angepasst durch Verwendung von Geometrien gemäß OGC-Simple-Feature-Standard (http://www.opengeospatial.org/standards/sfa), Maßeinheiten auf Basis von UCUM (http://unitsofmeasure.org/), OGC-URNs für EPSG-Koordinatenreferenzsysteme (urn:ogc:def:crs:EPSG::{code}), HTTP-URIs bei der Referenzierung von Objekten (http://www.w3.org/Protocols/Specs.html) und zusätzlich inversen Relationen. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in praxisgängigen GIS-Clients, die die angepassten Geo-Objekte verwerten können sowie über Funktionalitäten zur Verarbeitung der komplexen NAS-Strukturen verfügen. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands in einem Format bereit, das auf Grundlage der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) entsprechend der GeoInfoDok 7 (http://www.adv-online.de) definiert ist. Dabei wird die Kodierung nutzergerecht angepasst durch Verwendung von Geometrien gemäß OGC-Simple-Feature-Standard (http://www.opengeospatial.org/standards/sfa), Maßeinheiten auf Basis von UCUM (http://unitsofmeasure.org/), OGC-URNs für EPSG-Koordinatenreferenzsysteme (urn:ogc:def:crs:EPSG::{code}), HTTP-URIs bei der Referenzierung von Objekten (http://www.w3.org/Protocols/Specs.html) und zusätzlich inversen Relationen. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in praxisgängigen GIS-Clients, die die angepassten Geo-Objekte verwerten können sowie über Funktionalitäten zur Verarbeitung der komplexen NAS-Strukturen verfügen. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. So kommt es, dass Orthophotos u.a. verschiedene Bodenauflösungen, sogenannte Ground Sampling Distances (GSD), besitzen. In den 1950er Jahren lag die GSD noch bei 40 cm, d.h. dass ein Pixel im Bild 40 cm in der Realität entspricht. Ab 2014 wurden dann Orthophotos mit einer GSD von 10 cm erzeugt. Auch die Häufigkeit und die Flächendeckung der Befliegungen hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Waren es vor 1978 noch Auftragsarbeiten für besondere Maßnahmen (Straßenbau, Flurbereinigung, Stadtentwicklung, etc.), die eine Luftbildbefliegung erforderten, so wurde ab 1978 ein regelmäßiger Bildflugturnus eingeführt. Angefangen von 6-Jahreszyklen (1978 -1993), über 5- (1994 - 2005), 3- (2006 - 2019) bis hin zu 2-Jahreszyklen (bis heute). Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Historische Orthophotos der Jahrgänge 1951 bis 1969 liegen als Raster- oder Halbton-Folien im analogen DGK5-Archiv. Durch umfassende Scan- & Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren sämtliche Orthophotos bis 1987 bei Geobasis NRW aufbereitet. Die Orthophotos wurden bis 2009 in Gauß-Krüger Kacheln (EPSG:31466 und EPSG:31467) produziert. 2010 erfolgte dann der Umstieg auf UTM Kacheln (EPSG:25832). Ein Download der Gauß-Krüger-Kacheln bis 2009 ist über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw/produkte-und-dienste/luftbild-und-satellitenbildinformationen/historische-luftbild-1.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
INSPIRE BW Bodenbedeckung ATKIS Basis-DLM besteht aus objektstrukturierten Vektordaten. Die Informationen dieses Geodatensatzes werden aus Fernerkundungsdaten gewonnen. Es wird die physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher und naturnaher Gebiete, Feuchtgebiete und des Wasserkörpers abgebildet.