Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der Dienst enthält die Umringe der Geltungsbereiche vorhandener rechtskräftiger und im Aufstellungsverfahren befindlicher Bebauungspläne, Veränderungssperren und weitere Satzungen.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der WMS-Dienst "Menschliche Gesundheit" ist Teil des Fachinformationssystems Klimaanpassung (www.klimaanpassung.nrw.de). Dieser wms-Dienst beschreibt Parameter aus dem Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit". Der wms-Dienst gliedert sich in zwei Gruppenlayer mit Daten zur Bioklimatischen Belastung sowie mit Bevölkerungsdaten. Der Gruppenlayer Bevölkerungsdaten enthält Informationen zur Einwohneranzahl, der Einwohnerdichte sowie dem Anteil der über 65-jährigen und unter 3-jährigen an der Bevölkerung auf Gemeindeebene. Die Daten liegen jeweils für das Jahr 2011 und 2030 (Bevölkerungsvorausberechnung) vor; zusätzlich wird die Veränderung 2030 bezogen auf 2011 aller genannten Parameter dargestellt. Somit enthält der Gruppenlayer insgesamt zwölf Karten. Die Daten gehen auf den Zensus 2011 und darauf basierende Bevölkerungsvorausberechnungen in NRW zurück, die durch IT.NRW durchgeführt wurden. Die Bevölkerungsanzahl und –dichte hat Einfluss auf das Stadtklima und ist auch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und einer alternden Bevölkerung, die anfälliger für Hitze ist, im Klimawandel von Bedeutung. Der Gruppenlayer „Bioklimatische Belastung“ umfasst drei Karten: die Bioklimakarte, den Kältereiz und die Wärmebelastung. Die Karten wurden auf Basis langjähriger Messdaten vom Deutschen Wetterdienst (DWD) berechnet. Die Karten zeigen für den Referenzzeitraum 1981-2010 die im langjährigen Mittel zu erwartende Häufigkeit von Wärmebelastung im Sommerhalbjahr und Kältereizen im Winterhalbjahr als Einzelwerte sowie in der Bioklimakarte zusammengefasst.
Dieser WFS ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geoobjekten. Das Datenschema entspricht einem vereinfachten Schema des normierten AdV-Datenschemas, wodurch dieses vom AAA-Modell abweicht. Das vereinfachte Schema ermöglicht eine unkomplizierte Integration in praxisgängige GIS-Clients. Bereitgestellt werden die Flurstücke, Gebäude und Bauwerke, Nutzungsarten sowie die Verwaltungseinheiten im Kreis Wesel.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
in Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellte beweglichen Denkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Gartendenkmal ist ein Garten oder Park, der historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsam ist, z. B. Barockgärten, Landschaftsparks, Brunnen, Statuen oder Pavillons. Hier dargestellten Gartendenkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.