Dieser Datensatz enthält die landwirtschaftlichen Flächen, welche sich im Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Datensatz ist durch die Verschneidung zweier Datenauszüge aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) entstanden. Ein Auszug enthielt dabei alle Flurstücke im Eigentum der Stadt Köln, der andere alle Objekte der Art „AX_Landwirtschaft“ (Stand der Daten jeweils 17.01.2023). In ALKIS ist AX_Landwirtschaft (Kennung 43001) eine Objektart der Objektartengruppe 'Vegetation' (Kennung 43000), welche dem Objektartenbereich 'Tatsächliche Nutzung' zugeordnet ist. Für weitere Informationen zu ALKIS und den Aufbau des Objektartenkatalogs siehe: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/alkis/index.html (Zugriff: 17.04.2023). Nach Verschneidung der Geometrien wurden aneinander angrenzende Flächen mit identischen Vegetationsmerkmalen zu jeweils einem Objekt vereinigt. Zusätzlich wurde der Flächeninhalt der einzelnen so neu entstandenen Objekte ermittelt und als Attribut zu den Geometrien hinzugefügt. Die Vegetationsmerkmale gemäß ALKIS-Datenauszug (s.o.) sind in den beiden Attributspalten „Wert“ und „Bezeichner“ verzeichnet. „Wert“ ist ein vierstelliger Wert, der jeweils den in der Spalte „Bezeichner“ angegebenen Kategorien (Vegetationsmerkmale) zugeordnet ist. Definitionen sowie weitere Informationen hierzu sind im ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1 (ALKIS-OK NRW 7.1, Stand 12.10.2021) zu finden (Dokument abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=35606; Zugriff 17.04.2023). Erläuterungen zur den einzelnen Attributen (Spalten): Wert = vierstelliger Wert gemäß ALKIS Bezeichner = Sachkategorie / Begriff zum jeweiligen Eintrag in der Spalte „Wert“, gemäß ALKIS, Definitionen siehe ALKIS-OK. Flaeche = Flächeninhalt des jeweiligen Objektes in Quadratmeter, gerundet auf volle Quadratmeter.
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in der Gemeinde Rommerskirchen.
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in den Gemeinden von Jüchen.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in den Gemeinden von Korschenbroich.
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1994 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1994 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“