Dieser WMS liefert die Amtliche Karte 1:5000 (AK5) und Amtliche Präsentation 1:2500 (AP2.5) in Farbe. Besonderheit in diesem Dienst: Hausnummern und Flurstücksnummern existieren in einzelnen Layern.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 präsentiert die Inhalte des DLM50.1 entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalog 1:50 000 (SK50) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen). Die DTK50 ist in Form von georeferenzierten Vektordaten verfügbar. Die Vektordaten (DLM50.2) sind generalisierte, nicht signaturierte Geometrien (Linien, Flächen, Punkte) und Schriften, die nach Objektarten strukturiert und attributiert sind. Die DTK50-Daten können gekachelt, in beliebigen Rechtecken oder als Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Dieser WMS liefert die Amtliche Karte 1:5000 (AK5) und Amtliche Präsentation 1:2500 (AP2.5) in Schwarz-Weiß. Besonderheit in diesem Dienst: Hausnummern existieren in einzelnen Layern.
Dieser WMS liefert die Amtliche Karte 1:5000 (AK5) und Amtliche Präsentation 1:2500 (AP2.5) in Graustufen. Besonderheit in diesem Dienst: Hausnummern existieren in einzelnen Layern.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Diese Anwendung dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beginnend mit dem Stichtag 01.01.2022 mindestens alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres beschlossen.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen).