Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst.
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
Mit der vorliegenden Arbeit werden die kurz- und langfristigen morphologischen Veränderungen im „Einzugsgebiet“ von STATOIL aufgezeigt. Hierzu wurden verschiedene Kartengrundlagen und Luftbilder herangezogen. Untersuchungsgebiet: Accumer Ee zwischen Baltrum und Langeoog
Historische Grenzsteine markieren die historischen Territorialgrenzen. Neben den überlieferten schriftlichen Quellen, wie etwa historischen Grenzverträgen und kartografischen Darstellungen, bilden die historischen Grenzsteine die wichtigsten Zeugnisse der historischen Grenzverläufe und damit der Entwicklung der Territorialgeschichte. Die räumliche Lage der historischen Grenzsteine wurde überwiegend von Bürgern in Kartenausschnitten der Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) vermerkt und zur Übernahme eingereicht. Nur in Einzelfällen wurde mit Hilfe von Satellitenvermessung die Lage von der Bezirksregierung Detmold kontrolliert. Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Eine Aussage über die Vollständigkeit kann nicht gemacht werden.
WFS-Dienst für den Zugriff auf rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
„Die als Nebenprodukt der Erzverhüttung anfallende Eisensilikatschlacke wird in großen Mengen im Seewasserbau (Buhnen, Leitdämme, Hafenanlagen) verwendet. Aufgrund der hohen Anteile an potentiell toxischen Schwermetallen, insbesondere Kupfer, Zink und Blei, ist dieses Baumaterial jedoch umstritten. In den Niederlanden wurde sein Einsatz sowohl im Binnen- als auch im Seewasserbereich bereits 1976 verboten. An der Forschungsstelle wurden im Laufe der 80er Jahre drei Studien zur Umweltverträglichkeit der Eisensilikatschlacke erstellt.“