Falls die Sohlhöhe von der ankommenden oder abgehenden Kanalhaltung von der Schachtsohlhöhe abweicht, wird diese gesondert beschriftet. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.