Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche einschließlich Bewuchs, Gebäude und Bauwerke. Das bildbasierte bDOM wird aus Punktwolken, die durch Bildkorrelation aus Luftbildern gewonnen werden, abgeleitet. Brücken sind Bestandteile des DOM. Baumkronen setzen sich auf der Seite senkrecht nach unten fort. Masten, Hochspannungsleitungen sowie Autos können Bestandteil des Modells sein. Bäume, die über Dächer ragen, werden abgebildet. Bedingt durch unterschiedliche Aufnahmezeitpunkte können Höhensprünge auftreten (z. B. bei Vegetations- und Wasserflächen). Spezifikation bDOM20: bildbasiertes digitales Oberflächenmodell in der Rasterweite 0,2 m
Dieser Dienst stellt Orientierungswerte der geländebedingten Schornsteinhöhe zur Verfügung, die bei der Planung und beim Bau neuer Schornsteine gemäß TA Luft Nr. 5.5.2.3 Abs. 5 zu berücksichtigen ist. Die Höhenwerte in Metern über Grund wurden durch das LANUK NRW auf der Grundlage des DGM10 auf einem 10 m x 10 m Raster aufbereitet. Gemäß TA Luft Nr. 5.5.2.3 Abs. 5 ist das Gelände bei der Schornsteinhöhenberechnung folgendermaßen zu berücksichtigen: 'Liegt der Landschaftshorizont, von der Mündung des Schornsteins aus betrachtet, über der Horizontalen und ist sein Winkel zur Horizontalen in einem mindestens 20 Grad breiten Richtungssektor größer als 15 Grad, soll die Schornsteinhöhe so weit erhöht werden, bis dieser Winkel kleiner oder gleich 15 Grad ist.' Die als Sachdaten abfragbaren Orientierungswerte ergeben sich aus dieser Bedingung. Die hier angegebenen Werte liegen insgesamt zwischen 0 und 250 m. Der NoData Wert ist 255. Die Höhenangaben sind vor ihrer Anwendung u.a. durch eine Geländebegehung auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Kenntnisse, welche im DGM10 nicht abgebildet sind, zu korrigieren. In einem ca. 3 km breiten Streifen entlang der Landesgrenze von NRW steht der Dienst aus technischen Gründen nicht zur Verfügung.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Topografische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, in denen die Oberfläche der Erde dargestellt wird. Die DTK25 beinhaltet die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer sowie administrativer Einheiten mit Namen und sonstigen beschreibenden Angaben. Sie ist die aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem digitalen Geländemodell abgeleitete topografische Karte.
Kombiprodukt: Digitale Topographische Karte 1:5000 (Normalausgabe - TK5N) mit Digitalem Orthophoto 0,2 m Rheinland-Pfalz (Spezifikation: DOP20 RGB) (TK5L20) Topografische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, in denen die Oberfläche der Erde dargestellt wird. Die DTK5 beinhaltet die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Eigentumsgrenzen, Grenzen politischer sowie administrativer Einheiten mit Namen und sonstigen beschreibenden Angaben. Sie bildet mit ihrer Kombination der Darstellung von Topografie und Eigentumsgrenzen das Bindeglied zwischen der Liegenschaftskarte und den topografischen Karten. Digitale Orthofotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue fotografische Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten digitalen Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Als Höhenmodell wird bei TrueDOP ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) verwendet.
Topografische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, in denen die Oberfläche der Erde dargestellt wird. Die DTK25 beinhaltet die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer sowie administrativer Einheiten mit Namen und sonstigen beschreibenden Angaben. Sie ist die aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem digitalen Geländemodell abgeleitete topografische Karte.
Der WFS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas, Deponiegas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch ebenfalls in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Nutzungsbedingungen: Das Fachinformationssystem „Energieatlas Nordrhein-Westfalen“ (www.energieatlas.nrw.de, http://www.energieatlas.nrw.de/) sowie der zugehörige WFS-Dienst Erneuerbare Energien werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt. Grundlage für die Anlagendaten der Erneuerbaren Energien sind Daten der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet, LANUK-eigene Daten und Daten des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW. Für die Nutzung des WFS-Dienstes Erneuerbare Energien NRW gelten folgende Nutzungsbedingungen: 1. Aussagen, sowie Karten und Graphiken dürfen nicht verändert werden. 2. Die Datengrundlagen wurden mit größter Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist, auch auszugsweise, nur mit Angabe des Herausgebers und der jeweiligen Datenquelle gestattet. Es ist an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbarer Quellenvermerk wie folgt anzugeben: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter Verwendung von Daten von [Datenquelle(n) einfügen]“. 4. Die Aktualität der Daten ist unter dem Informationsbutton der jeweiligen Karte ersichtlich. Aktuellere Daten sind bei den entsprechenden Datenquellen einzuholen. 5. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. 6. Das LANUK NRW behält sich vor, den Energieatlas NRW ohne Angaben von Gründen einzustellen. Stand April 2017
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828 (HKTM) Die von Napoleon angeordnete Kartenaufnahme der damals zu Frankreich gehörenden westlichen Rheinlande erfolgte im Maßstab 1 : 20 000 nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage astronomisch-trigonometrisch bestimmter Punkte, die auf weithin sichtbaren Geländeerhebungen lagen. Im Jahre 1801 wurde mit den Arbeiten an der „Carte topografique des Départements réunis de la Rive gauche du Rhin“ begonnen. Unter der Leitung des französischen Oberst Tranchot wurde die Kartenaufnahme links des Rheins bis 1814 durchgeführt. Die französische Kartenaufnahme konnte bedingt durch die Befreiungskriege nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss des zweiten Pariser Friedensvertrags im November 1815 wurden die Tranchot-Karten dem Aufnahme- und Zeichenbüro beim preußischen Generalkommando übergeben, das 1816 in Koblenz auf dem Ehrenbreitstein eingerichtet wurde. Dieses Büro war für die Vermessung der neuen preußischen Gebiete am Rhein zuständig. Chef des Generalstabs war Generalmajor von Müffling. Die vorhandenen französischen Karten wurden vervollständigt und für die bisher nicht aufgenommenen neuen preußischen Gebiete gleichartige Karten nach französischem Muster hergestellt. Bei der Reproduktion wurden die handkolorierten Kartenoriginale auf den Maßstab 1 : 25 000 verkleinert. Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz werden auf 132 Kartenblättern dargestellt und als mehrfarbige Drucke und in 3 Sonderblattschnitten als Zusammendruck aus mehreren Originalblättern herausgegeben.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 3 für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.