Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. In diesem Dienst sind verschiedene Klimadaten für die Stadt Krefeld enthalten. Im einzelnen sind dies Planungshinweiskarten, Hitzekarten (Urban Heat Island), Karten zur physiologischen äquivalenten Temperatur (PET) und Windrichtungskarten. Die Planungshinweiskarten stellen die bioklimatischen Belastungen innerhalb der Stadtteile dar und geben entsprechende Planungsempfehlungen. Der Urban Heat Island-Effekt beschreibt das Phänomen, dass sich der städtische Raum gegenüber den umliegenden ländlichen Regionen vermehrt aufheizt. Die PET ist ein umfassendes Konzept zur Bewertung der thermischen Umgebung im Freien und beschreibt näherungsweise die gefühlte Temperatur. Die Windfelder machen die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Liegenschaftskarte NRW: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstücke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Service beinhaltet hochaufgelöste Luftbildern, die aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen stammen und als True Digitale Orthophotos (trueDOP) bereitgestellt werden. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Im Gegensatz zu den klassischen DOPs sind bei diesen trueDOPS die Umklapp- oder Verkippungseffekte durch spezielle Bildbearbeitungsprozesse entfernt, wodurch eine höhere Lagegenauigkeit von Objekten erreicht wird. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Bei „Kunst im öffentlichen Raum“ handelt es sich um Skulpturen (Public Art) künstlerischer Art, die auf öffentlichen Plätzen, Park- und Grünanlagen platziert wurden. Das Symbol für Kunst im öffentlichen Raum kann auf unterschiedlichen Hintergrundkarten wie Katasterkarte, Open Street Map (OSM) oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Die Fachinformationen können per Mausklick auf das Symbol abgerufen werden.