Die Kreiskarten im Maßstab 1:100 000 stellen die topographische Situation mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das jeweilige Gebiet eines Landkreises dar. Das Kreiskartenwerk deckt somit die Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns mit 6 Kartenblättern ab. Der Downloaddienst DKK100 ATOM-Feed ermöglicht einen Download dieses Kartenwerkes in 6 Einzeldateien.
Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:2 500 000 (VG2500) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Kreisen mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich.
Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche inklusive aller festen und beweglichen Objekte. Dies sind u.a. Wälder und Bauwerke (Gebäude, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Das zeitlich differenzierte Digitale Oberflächenmodell (tDOM) beschreibt relative Höhenveränderungen, welche sich aus der Differenz von zwei Oberflächenmodellen verschiedener Zeitpunkte (z.B. 2020 im Vergleich zu 2018) ergeben. Hierdurch können insbesondere Veränderungen in der Topographie sehr einfach visualisiert werden. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Das dreidimensionale Gebäudemodell im Level of Detail 2 (LoD2) ist ein Gebäudemodell mit ALKIS®-konformen Standarddachformen und beschreibenden Attributen. Als Grundlage für die Modellierung dienen die Gebäudegrundrisse aus ALKIS® und Dächer aus Airborne-Laserscanning-Daten, ALKIS®-3D Gebäudeeinmessung sowie dem luftbildbasierten Digitalen Oberflächenmodell.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Hausumringe sind georeferenzierte Umringpolygone von Gebäuden, die aus der ALKIS®-Flurkarte abgeleitet werden. Sie bilden damit die grafische/geometrische Ergänzung zu den Hauskoordinaten. Sachattribute wie Gemeinde, Straße, Hausnummer oder postalische Angaben sind bei den Hausumringen nicht enthalten. Der Datenbestand beinhaltet die Gesamtheit aller Gebäude in Bayern.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Radknotenpunkte dienen der Orientierung und Navigation für Freizeitradelnde. Rote Plaketten mit einer weißen Nummer oberhalb des Pfostens montiert, kennzeichnen den jeweiligen Radknotenpunkt. Zusätzliche Routeneinschübe an Zielwegweisern weisen die Radelnden zu den nächsten Knotenpunkten. Der Datensatz enthält alle Radknotenpunkte im Kreis Viersen.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der Datensatz enthält ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas, das in der „AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Geopackage, Shape, CSV)“ (siehe www.adv-online.de) festgelegt ist: Flurstücke [ohne Eigentümer], Gebäude/Bauwerke, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Es sind keine Angaben zur Bodenschätzung enthalten. Sind multiple Attribute vorhanden (z. B. tatsächliche Nutzungen oder Adressen), werden diese durch definierte Trennzeichen getrennt hintereinander im entsprechenden Attribut aufgeführt. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der Grundrissdaten als Zeitschnitte historisiert und mit der Aktualität 01.01. des Jahres bereitgestellt. Es werden die Zeitschnitte ab 2016 bereitgestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.