Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de