Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Brutvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Brutvögel anhand der Bewertungsstufen "lokale" bis "nationale Bedeutung" (vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Bei den über das niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramm gemeldeten avifaunistischen Daten handelt es sich jedoch nicht um systematisch flächendeckend erhobene Daten, sondern um ehrenamtliche und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben.Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen.
In den Jahren 1976 und 1977 wurde auf den Watten des Jadebusens eine sedimentologisch und biologische Bestandsaufnahme ausgeführt, um die ökologische Situation im Zusammenhang mit industriellen Belastungen beurteilen zu können. Zur Abgrenzung und Definition von Wattypen bzw. Besiedlungseinheiten wurden erstmalig auch Luftbilder in Falschfarbe als Arbeitsmittel herangezogen. Dabei gelang es, die unterschiedlichen Farben und Strukturen mit physiographischen Eigenschaften der Wattenoberfläche (Sedimentart, morphologisches Relief, Pflanzenbewuchs, Entwässerungszustand u.a.) in Beziehung zu bringen und auf dieser Grundlage das Gebiet in 27 Biotope zu gliedern (z.B. unterschiedliche Typen von Sand-, Misch- und Schlickwatten sowie Brandungswälle, Miesmuschelbänke, Seegraswiesen u.a.) Auf diese Biotope werden die statistischen Auswertungen der untersuchten bodenphysikalischen, bodenchemischen und biologischen Größen bezogen. Zusammen mit hydrologisch-morphologischen Gegebenheiten sind jeweils bis zu 40-Kennwerte (z.B. Korngrößenverteilung, Festigkeitseigenschaften, organischer Kohlenstoff, Biomasse der Makrofauna) erfasst und sollen in ihren Wechselbeziehungen dargestellt werden. An Organismengruppen werden berücksichtigt niedere Pilze, einzellige benthische Algen und deren Farbstoffkonzentrationen, Makro-Vegetation, Meiofauna und Makrofauna.
In den Jahren 1952/53 wurde bei Manslagt (Emsmündung) ein langfristiger Versuch über den verlandungsfördernden Einfluss des Schlickgrases, Spartina townsendii, eingeleitet. Zwei Landgewinnungsfelder wurden mit Stecklingen bepflanzt und sich selbst überlassen, die benachbarten Vergleichsfelder dagegen wurden regelmäßig begrüppt. […] Im Jahre 1970 sollte eine Bilanz gezogen werden. Die begrüppten Felder waren inzwischen mit Queller bewachsen. Im Spartina-Feld hatten sich die Stecklinge zu Horsten erweitert, doch war jegliche Vermehrung und damit eine Ausdehnung von Spartina unterblieben. Vom bloßen Augenschein her war nicht zu unterscheiden, ob sich die bepflanzten oder die begrüppten Felder in einem fortgeschrittenen Stadium befanden. Ein eindeutiger Höhenunterschied war nicht nachweisbar. Deshalb wurde versucht die Frage mit Hilfe einer bodenphysikalischen (RAGUTZKI 1973) und einer biologischen Untersuchung zu beantworten. Die Beprobung erfolgte im Mai und Juni 1970. […] Ergebnis: Es ist ein etwas überraschendes Ergebnis, dass die Tierbesiedlung in beiden ziemlich identisch ist, nur die Beete der begrüppten Felder sich durch stellenweise Besiedlung mit Bledius um eine Nuance als fortgeschrittener abheben. Zoologisch betrachtet befinden sich die Versuchsfelder auf der gleichen Sukzessionsstufe. RAGUTZKI (1973) konnte aufgrund der bodenphysikalischen Untersuchungen ein differenzierteres Urteil abgeben: Die begrüppten Felder zeichnen sich eindeutig durch günstigere Sedimentbedingungen aus.[…]
„Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht für das im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser und Boden“ 2003 geförderte Projekt „Aufbau einer Matrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flusseinzugsgebiete Weser und Elbe“ (O 9.03). Projektbeginn war am 1.11.2004, so dass sich der Berichtszeitraum auf die Zeit vom 1.11. – 31.12.2004 beläuft. Ziel dieses Projektes ist, ein aussagekräftiges Klassifizierungssystem zur Beurteilung des ökologischen Zustandes nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen und damit die derzeit bestehenden Kenntnislücken in diesem Bereich zu schließen. Die Bewertung des ökologischen Zustandes der Gewässer orientiert sich nach der EGWRRL am Referenzzustand, in dem keine oder nur geringfügige anthropogene Eingriffe und Einflüsse zu verzeichnen sind. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht der besten Güteklasse, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend der Stärke ihrer Abweichung vom Referenzzustand in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Der ökologische Zustand wird anhand von biotischen und abiotischen Qualitätskomponenten bewertet. Im vorliegenden Projekt werden vorwiegend die biologischen Komponenten bearbeitet (siehe Tab. 1). Außerdem werden die Nährstoff- und Schadstoffkonzentrationen betrachtet, die wesentliche Einflussfaktoren für die biologischen Komponenten sind.“
„Anlass und Aufgabe: Im Rahmen der jüngsten trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde beschlossen, den Wattenmeerplan weiterzuentwickeln und die gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen der o. g. EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu berücksichtigen und so weit möglich auch zu implementieren. Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe des vorliegenden Berichtes, die derzeit im Rahmen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geltenden Qualitätsziele bzw. Referenzbedingungen und den Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren der relevanten Qualitätskomponenten für die Übergangs- und Küstengewässer darzustellen. Weitere Aufgabe ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Instrumentatrien/Plänen und mögliche Synergien die sich daraus ergeben aufzuzeigen. Dabei wurde auf die nach WRRL biologischen Komponenten fokussiert, die weiteren Qualitätskomponenten Hydromorphologie und die allgemeine Physiko-Chemische Komponente haben ‚lediglich’ eine unterstützende Funktion für die Beurteilung des ökologischen Zustands, der im wesentlichen über die vorrangigen biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, und sind daher hier nicht vertieft betrachtet worden. Das gilt auch für den Aspekt ‚chemischer Zustand’ nach WRRL. Die Bestimmung des chemischen Zustands ist durch eindeutige Umweltqualitätsnormen, das heißt durch bestimmte maximale Stoffkonzentrationen festgelegt, die durch Kommission und EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten verbindlich definiert sind. Das Problem der verschiedenartigen Bewertungsverfahren wie bei den biologischen Qualitätskomponenten stellt sich hier somit nicht. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Interreg IIIB-Projektes HARBASINS ‚Harmonised River Basins Strategies fort he North Sea’ erstellt. […]
„Zusammenfassung: Von der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde zwischen 1995/96 und 2000 Erhebungen an ca. 90 Dauerflächen entlang von 10 Transekten in der Leybucht durchgeführt, um mögliche direkte und indirekte Auswirkungen auf Flora und Vegetation durch die Baumaßnahmen „Küstenschutz Leybucht“ langfristig dokumentieren sowie bestimmte Fragestellungen klären zu können. Zum besseren Verständnis erfolgt eingangs eine Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie der Transekte. Mit Hilfe numerischer Klassifikations- und Ordinationsverfahren werden die Sukzessionsverläufe in den Dauerflächen dargestellt und analysiert. Dabei zeigt sich, dass sich bei den Salzwiesen der Leybucht um einen hochdynamischen Lebensraum handelt, in dem es während des Untersuchungszeitraums sowohl zu gerichteten als auch ungerichteten Entwicklungsabläufen kommt. Neben der Geländehöhe und damit verbundenen Überflutungshäufigkeit hat die landwirtschaftliche Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf Flora und Vegetation der Salzwiesen. Es werden vor allem die Auswirkungen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Beweidungsextensivierung diskutiert. Die Aufgabe der Beweidung hat bis jetzt in vielen Bereichen eine außerordentlich rasche Sukzession in Richtung oberer Salzwiese gefördert. Durch Beweidung begünstigte Vegetationseinheiten gingen zurück. Bedingt gilt dieses auch für den bis heute extensiv beweideten Buscher Heller. Diese Entwicklungsprozesse sind bisher nicht abgeschlossen. Abschließend wird der weitere Entwicklungsverlauf nach Flächenstilllegung sowie unter einer extensiven Beweidung vorbehaltlich einer weiteren großräumigen Überprüfung abgeschätzt.“
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Mit der Veröffentlichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 (EU 2000) wurde die Grundlage für eine ökologisch ausgerichtete Gewässerschutzpolitik in Europa geschaffen. Ein Ziel der Richtlinie ist es, einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer zu schaffen, um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden und den Zustand aquatischer Ökosysteme sowie der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern. Unter vielen weiteren Zielen soll eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der Ressourcen gewährleistet werden. Die Richtlinie gilt sowohl für Grundwasser und Binnenoberflächengewässer, als auch für Übergangs- und Küstengewässer. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen wurde am 27. Juli 2004 die Niedersächsische Verordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen verabschiedet (LAND NIEDERSACHSEN 2004). Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der WRRL sind Verfahren zur Bewertung des Zustandes der Gewässer. Dazu sind Informationen über die qualitative und quantitative Ausprägung bestimmter Qualitätskomponenten im weitgehend natürlichen Zustand des betreffenden Gewässertyps notwendig. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht den Referenzbedingungen, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend dem Grad ihrer Abweichung von den Referenzbedingungen in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Für die ökologische Bewertung von Übergangsund Küstengewässern nach WRRL werden als biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos herangezogen. In den Übergangsgewässern wird zusätzlich die Fischfauna bewertet. Chemische Komponenten, die einen Einfluss auf die biologischen Komponenten haben können, sind im Wesentlichen die Nährstoffverhältnisse und Schadstoffgehalte. Sie werden als unterstützende Komponenten für die Bewertung der Wasserkörper herangezogen. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, Entwürfe für Klassifizierungssysteme zur Bewertung des ökologischen Zustandes gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen. Hierzu wurden im Rahmen des vorliegenden Projekts bestehende Bewertungsparameter für die verschiedenen Qualitätskomponenten beschrieben und überprüft. Die Ergebnisse wurden in drei Zwischenberichten vorgelegt (JAKLIN et al. 2005a, JAKLIN et al. 2005b, JAKLIN & PETERSEN 2006). Für die hier vorliegende Arbeit wurden weiterführende Aspekte zu den Parametern und Referenzbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene diskutiert und überarbeitet. Außerdem wurden weitere Bewertungskriterien erarbeitet und geprüft. Schließlich wurden, sofern die Datenlage ausreichend war, für die verschiedenen Gewässertypen bzw. Wasserkörper Referenzbedingungen und Klassengrenzen vorgeschlagen. Ergebnis dieser Arbeiten sind die im Folgenden vorgestellten Bewertungssysteme für die Gewässer des Bearbeitungsgebietes. Im deutschen Nordseebereich werden fünf Typen der Küstengewässer charakterisiert sowie ein Typ des Übergangsgewässers. Die Gewässertypen unterscheiden […] Neben der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit werden in der vorliegenden Arbeit insbesondere auch die Ergebnisse projektbegleitender Studien, die sich bei kurzen Laufzeiten mit speziellen Teilfragen zu einzelnen Qualitätskomponenten oder Gewässerbereichen beschäftigten, zusammengetragen und für die Erarbeitung von Referenzzuständen und zur Bewertung der Gewässertypen der Übergangs und Küstengewässer der Nordsee verwendet. In dem vorliegenden Abschlussbericht werden für die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplank_CUTABSTRACT_
„Es ist ausgeschlossen, in einer routinemäßigen Überwachung alle Komponenten der unbelebten und belebten Umwelt sowie alle zivilisatorischen Einflussfaktoren mit Dauermessungen unter Kontrolle zu halten. Gerade im letzten Jahrzehnt häuften sich die Fälle, dass ökologische Veränderungen unerwartet in den nicht routinemäßig messend beobachteten Ökosystemkomponenten auftraten. […] Die Sonderuntersuchungen sind Bestandteil der „Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“; die Ergebnisse werden in das Bund/Länder-Messprogramm und zukünfitg auch in das TMAP eingebracht. Die hier mitgeteilten Ergebnisse ergänzen die im Dienstbericht 26/1995 mitgeteilten Ergebnisse von Routineuntersuchungen zur Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer für das Jahr 1994. Folgende Sonderuntersuchungen wurden im Jahr 1994 durchgeführt: Sedimentuntersuchungen: Monitoring anoxischer Sedimentoberflächen im Norderneyer Wattgebiet (als Diplomarbeit THIESSEN 1992); Schadstoffe in Organismen: Schwermetallmonitoring in ausgewählten Wattorganismen; Schadstoffe in Organismen: Belastung der Klaffmuschel (Mya arenaria mit Schwermetallen); Schadstoffe in Organismen: Belastung von Miesmuschel der niedersächsische Küstengewässer mit persistenten chlororganischen Problemstoffen; Schadstoffe in Organismen: Zur Organozinn-Belastung und Histopathologie von Miesmuscheln (Mytilus edulis) der niedersächsischen Küste; Schadstoffe in Organismen: Untersuchung von Strandschnecken (Littorina littorea) auf Organozinn-Verbindungen und andere Schadstoffe; Biologisches Bestandsmonitoring: Sommerliche Massenauftreten benthischer Grünalgen; Biologisches Bestandsmonitoring: Kartierung der Seegrasbestände; Biologisches Bestandsmonitoring: Kartierung des Miesmuschelbestandes im Frühjahr 1994; Biologisches Bestandsmonitoring: Aufwuchsgemeinschaften künstlicher Hartsubstrate – ein Vergleich mit früheren Erhebungen; Biologisches Bestandsmonitoring: Das Verschwinden der Wellhornschnecke (Buccinum undatum) als Folge von Imposex;“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“