Lage und Größe der Ablösungszonen im Stadtgebiet gemäß der Stellplatzablösungssatzung der Stadt Bottrop mit Angabe der Höhe der Ablösungssumme der jeweilige Ablösungszone.
Lage aller Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Erkrath. Ein Kindergarten ist eine Einrichtung zur Betreuung sowie zur Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
Die thematische Freizeitkarte beinhaltet ein vielfältiges Angebot an Freizeiteinrichtungen, vor allem für die sportliche Betätigung im Stadtgebiet Bochum und in der unmittelbaren Umgebung. Das analoge Ausgabeformat ist eine beidseitig bedruckte Karte im Format 88 cm mal 115 cm und enthält auf der Vorderseite Informationen zum Thema Radfahren, auf der Rückseite Angaben für Wanderfreunde. Die Radfahrkarte zeigt überregionale Radwanderwege und örtliche Radwanderverbindungen mit ihren entsprechenden Benennungen, Zwischenstrecken für Rundfahrten, Entfernungsangaben sowie Steigungsstrecken. Die Wanderkarte weist die in der Örtlichkeit markierten Wanderstrecken und die empfohlenen Wanderwege und -verbindungen aus, gegebenenfalls mit ihren Nummerierungen. Auf der Wanderseite sind auch die Reitwege dargestellt. Die aufgeführten Freizeiteinrichtungen sind für beide Karten identisch und werden nach Freizeitneigungen farblich unterschieden.
Die Karte der Altablagerungen und Altstandorte bildet punktuell die Lage der einzelnen Flächen im Stadtgebiet nachrichtlich (Darstellung als Symbol) ab. Die Flächen sind differenziert nach Ablagerungen (Verfüllungen und Aufhaldungen, ehemaligen Bergbauanlagen, Industriebetrieben, Gasometern, Kläranlagen und Sonstigem).
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.