Die Anzahl der Beteiligungen mit Zustimmung einer Veröffentlichung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung des LAP summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Die Lärmkennziffer bildet sich aus der Anzahl der Betroffenen kombiniert mit der Lärmbelastung für den Lärmindex LNight summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Der Kartierungskorridor zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser WMS-Dienst stellt auf dem Standard XPlanung alle verfügbaren Inhalte der Bebauungspläne im Planstatus "archiviert" dar; entweder nur den Umring des Bebauungsplanes oder aber den komplett erfassten Inhalt des Bebauungsplanes. Die Darstellung ist angelehnt an die Planzeichenverordnung des Bundes (aus dem Jahr 1990)mit den notwendigen Ergänzungen. Dargestellt werden jeweils nur archivierte ungültige Pläne. Die umfangreiche Attributierung kann mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung; vom Provider geänderter Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/krzn/xplansyn-wms-workspace). Einzelne Kommunen im Kreis Kleve nutzen diesen Dienst für interne Sonderzwecke.
Der WFS-Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht. Die Anzeige der Datensätze des WFS ist auf 5.000 Elemente in Luftbild und Attributtabelle beschränkt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in der „AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Shape, CSV)“ (siehe www.adv-online.de) festgelegt ist: Flurstücke [einschließlich Eigentümer], Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Ausgabeformate sind Shape und XML. Sind multiple Attribute vorhanden (z. B. tatsächliche Nutzungen oder Adressen), werden diese durch definierte Trennzeichen getrennt hintereinander im entsprechenden Attribut aufgeführt. Der Dienst beinhaltet personenbezogene Daten und wird abgesichert (im LVN NRW) betrieben, für den Zugriff ist eine Registrierung erforderlich. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Bereitstellung des Dienstes erfolgt ausschließlich für Behörden. Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.