Grundlage der erhaltenswerten Kulturlandschaftsbereiche auf Regionalplanebene sind die Fachbeiträge Kulturlandschaft - jeweils zum Regionalplan Köln, Düsseldorf und Ruhr, die das Kulturelle Erbe der Region beschreiben und als Grundlage für die Planung hervorheben.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Wohnlage wurde flächendeckend für die gesamte Stadt Hamm erarbeitet. Die Wohnlageeinstufung beruht dabei auf einem nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Wohnlageermittlungsmodell sowie den Entscheidungen des Arbeitskreises Mietspiegel Hamm. Dabei wurden statistische Indikatoren aufbereitet, in einem Datenmodell verarbeitet, geprüft und plausibilisiert. Auf dieser Grundlage erfolgte die Wohnlageeinstufung. Die Adressen im Stadtgebiet Hamm werden jeweils einer der drei Wohnlagenkategorien zugeordnet.
Überflutetes Gebiet bebauter Bereiche sind bebaute oder mit Baurecht belegte Flächen, die überflutet werden, und bis 2005 nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt, sondern nur nachrichtlich dargestellt wurden. Seit der Novellierung des Wasserhaushaltgesetzes im Jahr 2005 gehören auch diese Flächen zum Überschwemmungsgebiet