„Im Rahmen des Teilprojektes 5 „Entwicklung und ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmestellen in Salzwiesen als Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Entnahmen“ wurden die während des Zeitraums von 1990 bis 2001 vom NLÖ – Forschungsstelle Küste erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten ausgewertet. Die Auswertung der mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Methoden erhobenen Daten aus den langjährigen Untersuchungen der Forschungsstelle Küste ermöglichen es, einen umfassenden Überblick über Verlandungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in Kleientnahmen über einen Zeitraum von nahezu 40 Jahren zu geben. Die Erhebungen in verschiedenen Räumen zeigen, wie wichtig es ist, regionale / ortsspezifische Gesichtspunkte in die Bewertung von Teilräumen einzubeziehen, da sich sowohl Pütten als auch nicht ausgepüttete Salzwiesen aufgrund lokal unterschiedlicher Randbedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben und auch weiter entwickeln werden. […]“
Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen.
Dieser Datensatz enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden ist der Rhein-Kreis Neuss. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Datensatz enthält die Jagdbezirke (Reviere) sind im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz).
Dieser Datensatz enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden ist der Rhein-Kreis Neuss. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
„Im Rahmen des Teilprojektes „Ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmen – Avifauna“ wurde die Wiederinanspruchnahme von Püttflächen durch Brutvögel in verschiedenen Salzwiesengebieten im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden untersucht. In 8 Pütten, die sich bezüglich Lage oder Alter unterscheiden, wurden über einen Zeitraum von 10 Jahren Brutvogelkartierungen durchgeführt. Um die Besiedlung der Pütten in einen Vergleichsrahmen stellen zu können, wurden 9 gemähte oder ungenutzte Vergleichsflächen in alten Salzwiesen über 5-10 Jahre untersucht, daneben wurden über kürzere Zeiträume zum Teil großflächige Salzwiesengebiete im Jadebusen kartiert. Durch die vorliegenden Ergebnisse können die langfristigen Besiedlungsabläufe in Kleipütten heute in ihren Grundzügen beschrieben werden. Es zeigt sich aber auch, dass die Sukzession in Pütten oft gebietsspezifisch verläuft und Ergebnisse aus einem Untersuchungsgebiet daher nicht pauschal auf andere Gebiete übertragbar sind. […] Insgesamt wird aus den zusammengestellten Untersuchungsergebnissen deutlich, dass nach einer Kleientnahme im Außendeichsbereich die betroffene Fläche zunächst ihre vorherigen ökologischen Funktionen als Lebensraum von Pflanzen und Tieren der Salzwiesen für die Dauer einiger Jahre verliert und an ihre Stelle andere Funktionen treten. Im Zug der weiteren Entwicklung der Pütte bildet sich dann allerdings ein naturnahes und vielgestaltiges Gewässersystem und Bodenrelief aus, das eine vielfältige Biotopstruktur mit unterschiedlichen Bruthabitaten bedingt. Die Pütten höheren Alters, in der sich verschiedene Salzwiesenzonen bis hin zur oberen Salzwiese wieder ausgebildet haben, werden vom typischen Brutvogel-Artenspektrum ungenutzter Salzwiesen überwiegend wieder in gleichem oder höherem Maße als Bruthabitate angenommen wie die umliegenden Flächen.“
„Im Rahmen des Teilprojektes „Ökologische Wertigkeit in Salzwiesen – Wirbellosenfauna“ wurden die zwischen 1989 und 1999 erhobenen Daten zur Wiederbesiedlung von Püttflächen durch Vertreter der benthischen und terrestrischen Wirbellosenfauna in verschiedenen Salzwiesengebieten im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden ausgewertet. In 10 Pütten, die sich bezüglich Lage oder Alter unterscheiden, wurden über einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren Erhebungen durchgeführt. Um die Besiedlung der Pütten in einen Vergleichsrahmen stellen zu können, wurden 9 gemähte oder ungenutzte Vergleichsflächen in alten Salzwiesen über bis zu 7 Jahre untersucht, daneben wurden über kürzere Zeiträume zum Teil weitere Salzwiesengebiete im Jadebusen miteinbezogen. […] Insgesamt wird aus den zusammengestellten Untersuchungsergebnissen deutlich, dass nach einer Kleientnahme im Außendeichsbereich die betroffene Fläche zunächst ihre vorherigen ökologischen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Salzwiesen für die Dauer einiger Jahre verliert und an ihre Stelle andere Funktionen treten. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Pütte bildet sich dann allerdings ein naturnahes und vielgestaltiges Gewässersystem und Bodenrelief aus, das eine vielfältige Biotopstruktur mit unterschiedlichen Kleinhabitaten bedingt. Die Pütten höheren Alters, in der sich verschiedene Salzwiesenzonen bis hin zur oberen Salzwiese wieder ausgebildet haben, werden vom typischen Wirbellosen-Artenspektrum ungenutzter Salzwiesen wieder als gleichwertige Lebensräume angenommen. Dies umfasst die benthische Fauna in Prielen und Schlenken sowie die terrestrische Arthropodenfauna der unteren und oberen Salzwiese bis hin zu Faunenelementen des Binnenlandes. Die Gesamtdichte liegt – wohl aufgrund der vielfältigen Habitatstruktur – oft über der in den ungenutzten, nicht ausgepütteten Nachbarflächen.“
Das Portal dient der Visualisierung verschiedener Orte von Interesse in Moers. Nähere Informationen zu einzelnen Themen, sowie fachliche Ansprechpartner, sind über den Info-Button hinter dem jeweiligen Themenlayer zu finden.
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Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.