Dieser Web Map Service stellt die Kartenblattschnitte der Kartenreihen TK10, TK10AS, TK25, TK25AS, TK50, TK50AS und TK100, sowie Kacheln für diverse digitale Daten (DOP, DGM usw.) in 1x1km, 2x2km, 5x5km, 10x10km, 20x20km und 50x50km vom Gebiet der Länder Brandenburg und Berlin zur Verfügung. Die Kartenblattschnitte sind parallel zum geographischen Koordinatensystem (Bessel Elipsoid, sphärische Koordinaten). Die DOP-Kacheln sind parallel zum Gitternetz der UTM-Abbildung auf GRS80 Ellipsoid (ETRS89, Ebene Koordinaten).
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Wasserversorgungsanlagen NRW – csv-Datei mit anonymisierten Geodaten (UTM Koordinaten) von Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe a) - Stammdaten Wasserversorgungsanlagen. Gemäß § 3 TrinkwV (2001) sind „Wasserversorgungsanlagen“ nach Buchstabe a) zentrale Wasserwerke: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird. Zum Schutz der kritischen Infrastruktur werden die vorliegenden UTM-Koordinaten anonymisiert, indem die letzten beiden Stellen der East- und North-Values nicht ausgegeben werden (diese Stellen werden durch ein ‚X‘ ersetzt).
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen EU-Vogelschutzgebiete für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Masterplan Stadtgrün ist auf als WFS erhältlich.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (ATKIS®DTK25) ist das aus dem ATKIS® Basis-DLM und einem korrespondierenden DGM rechnergestützt in ATKIS®-Kartengrafik abgeleitete und im Rasterformat nach bundeseinheitlichen Standards erzeugte Vertriebsprodukt. Die ATKIS® DTK25 enthält die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer und administrativer Einheiten. Seit 2018 sind generalisierte Einzelgebäude aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem ALKIS® enthalten. Rasterdaten als Einzel- und Farbsummenlayer nach AdV-Standard, festgelegt im Technischen Regelwerk für den Austausch von Digitalen Topographischen Karten. DTK25-V ohne generalisierte Einzelgebäude: flächendeckend landesweit DTK25 mit generalisierten Einzelgebäuden: flächendeckend landesweit ab 2019