Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen stellt Zonen oder Bereiche dar, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
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Durch die Lagebezeichnung wird im Liegenschaftskataster eine Position eindeutig beschrieben. Die Bezeichnung bezieht sich auf einen ganz bestimmten Teil eines Flurstücks, eines Gebäudes, einer Straße / eines Platz oder eines Gewässers. Weiter kann sich die Lage auch auf große Gebiete wie Gewannen, Stadtteile oder die gesamte Gemeinde beziehen. Es wird zwischen verschlüsselten und nicht verschlüsselten Lagebezeichnungen unterschieden.
Darstellungsdienst der Remscheider Stadtgebietsgliederung. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende Baublöcke unterteilt.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“