In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
Der Datensatz umfasst (Stand 05/2021) 684 interessante Orte (Points of Interest, kurz POI) im Wuppertaler Stadtgebiet oder in dessen unmittelbarer Umgebung. Thematisch deckt er ca. 30 Kategorien aus den Themenfeldern Freizeit, Kultur, Tourismus, städtische Infrastruktur etc. ab. Die Datenmodellierung lehnt sich an die ISO19112 an und beinhaltet u. a. die Mehrfachkategorisierung bei Auszeichnung einer Hauptkategorie, die optionale Zuordnung mehrerer alternativer Namen sowie die Zuordnung zu übergeordneten Themenfeldern (Lebenslagen). Die Koordinaten der POI bezogen sich ursprünglich auf die Amtliche Stadtkarte Wuppertal, eine leicht generalisierte Karte im Maßstab 1:15.000. In 06/2018 wurden die POI-Koordinaten für die Nutzung der POI im Online-Stadtplan der Stadt Wuppertal, der mit dem Stadtplanwerk 2.0 (SPW2.0) des Regionalverbandes Ruhr eine nicht generalisierte Kartengrundlage verwendet, überarbeitet. Dabei wurden vermittelnde Positionen bestimmt, die bei beiden Karten eine korrekte Lagezuordnung des POI zur Situationsdarstellung in der Hintergrundkarte ermöglichen. Die laufende Aktualisierung der Daten erfolgt im Zusammenhang mit den Kartenredaktionsarbeiten für die Fortführung des SPW2.0 im Bereich der Stadt Wuppertal. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Er umfasst jedoch Hyperlinks von Fotos, die u. U. nicht unter diese Lizenz fallen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Bilder ist mit dem jeweiligen Bildersteller zu vereinbaren.
Der ATOM Feed Downloadservice für interessante Orte in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der (Stand 05/2021) 684 interessante Orte (Points of Interest, kurz POI) im Wuppertaler Stadtgebiet oder in dessen unmittelbarer Umgebung umfasst. Thematisch decken die Daten ca. 30 Kategorien aus den Themenfeldern Freizeit, Kultur, Tourismus, städtische Infrastruktur etc. ab. Die Datenmodellierung lehnt sich an die ISO19112 an und beinhaltet u. a. die Mehrfachkategorisierung bei Auszeichnung einer Hauptkategorie, die optionale Zuordnung mehrerer alternativer Namen sowie die Zuordnung zu übergeordneten Themenfeldern (Lebenslagen). Die Koordinaten der POI bezogen sich ursprünglich auf die Amtliche Stadtkarte Wuppertal, eine leicht generalisierte Karte im Maßstab 1:15.000. In 06/2018 wurden die POI-Koordinaten für die Nutzung der POI im Online-Stadtplan der Stadt Wuppertal, der mit dem Stadtplanwerk 2.0 (SPW2.0) des Regionalverbandes Ruhr eine nicht generalisierte Kartengrundlage verwendet, überarbeitet. Dabei wurden vermittelnde Positionen bestimmt, die bei beiden Karten eine korrekte Lagezuordnung des POI zur Situationsdarstellung in der Hintergrundkarte ermöglichen. Die laufende Aktualisierung der Daten erfolgt im Zusammenhang mit den Kartenredaktionsarbeiten für die Fortführung des SPW2.0 im Bereich der Stadt Wuppertal. Der bereitgestellte Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Er umfasst jedoch Hyperlinks von Fotos, die u. U. nicht unter diese Lizenz fallen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Bilder ist mit dem jeweiligen Bildersteller zu vereinbaren.
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Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Einzelnachweis Lagefestpunkte Rheinland-Pfalz (RPEL), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Lagefestpunkt (RPEL) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Lagefestpunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Einzelnachweis Referenzstationspunkte Rheinalnd-Pfalz (RPER), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Referenzstationspunkt (RPER) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Referenzstationspunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze.