Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der auf Rasterdaten aufbauende Datensatz bewertet die natürliche Erosionsgefährdung der Böden. Methodisch entspricht die Auswertung der ""Natürlichen Erosionsgefährdung"" der DIN 19708:2017-07. Für die Ableitung der Erodierbarkeit des Oberbodens (K-Faktor) werden speziell aufbereitete Daten der Bodenschätzung herangezogen. Wo diese nicht vorhanden sind, werden Daten der landwirtschaftlichen Standorterkundung verwendet. Liegen beide Datenbestände nicht vor, wird die BK50 verwendet. Für die Ableitung des Hangneigungsfaktors (S-Faktor) wird das digitale Geländemodell 10 von Geobasis NRW verwendet Für die Ableitung der Regenerosivität (R-Faktor) wird die in der DIN veröffentlichte Regressionsgleichung verwendet. Input-Daten sind monatliche Niederschlagsdaten aus dem Klima-Atlas NRW. Die Daten werden entsprechend der DIN miteinander verknüpft und bewertet.
Der Download „Gebiete nach §13a Düngeverordnung (01/2024)“ enthält die Datensätze „Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022)“, „Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 9 bis 11 AVV GeA“, „Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA“, „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)“, „Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)“, „Oberflächenwasserkörper NRW (Auflage 3D)“ und „Feldblöcke in NRW“ und „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK“.
Der auf Rasterdaten aufbauende WMS bewertet die natürliche Erosionsgefährdung der Böden. Methodisch entspricht die Auswertung der "Natürlichen Erosionsgefährdung" der DIN 19708:2017-07. Für die Ableitung der Erodierbarkeit des Oberbodens (K-Faktor) werden speziell aufbereitete Daten der Bodenschätzung herangezogen. Wo diese nicht vorhanden sind, werden Daten der landwirtschaftlichen Standorterkundung verwendet. Liegen beide Datenbestände nicht vor, wird die BK50 verwendet. Für die Ableitung des Hangneigungsfaktors (S-Faktor) wird das digitale Geländemodell 10 von Geobasis NRW verwendet Für die Ableitung der Regenerosivität (R-Faktor) wird die in der DIN veröffentlichte Regressionsgleichung verwendet. Input-Daten sind monatliche Niederschlagsdaten aus dem Klima-Atlas NRW. Die Daten werden entsprechend der DIN miteinander verknüpft und bewertet.
Das Webportal „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU Online) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Diese Auskunft ist kostenfrei. Darüber hinaus können Personen mit Eigentumsrechten oder deren Bevollmächtigte detailliertere, auf ihr Grundeigentum bezogene Informationen über Gefährdungspotenziale erhalten. Diese Auskunft ist kostenpflichtig und kann über ein Onlineformular beantragt werden. Das Webportal wird vom Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - und der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW zur Verfügung gestellt.
VITAL ist eine Fördermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen VITAL-Regionen der Förderperiode 2014 - 2020 dar.
Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden. Die entsprechenden Daten basieren auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.