„Im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern sinnvoll. Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen. […]“
„Die Küstengewässer der Weser einschließlich der Jade sind im Gegensatz zum Übergangsgewässer Weser (vorläufig) nicht als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesen worden, da bei genereller Betrachtung die anthropogenen Veränderungen der Morphologie hinsichtlich der Beeinträchtigung des guten ökologischen Zustandes nicht signifikant sind. Bis 2009 sind die vorläufigen Ausweisungen zu überprüfen. Im Bereich der Innenjade und eingeschränkt auch des Jadebusens (WRRL Küstengewässer Typ N2 euhalines Wattenmeer) sind in der Vergangenheit jedoch größere anthropogene Maßnahmen erfolgt, so dass sich örtlich deutliche Veränderungen der Morphologie ergeben haben. Diese Veränderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die biologischen aquatischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Makrophyten (Seegras) sollen in ihren Wechselwirkungen analysiert und vor dem Hintergrund des o.g. Zusammenhangs diskutiert werden, um die fachliche Basis für die noch ausstehende Überprüfung der vorläufigen Ausweisung unter Berücksichtigung des CIS-Guide zu verbreitern. Im Rahmen der Studie werden sowohl der ausgewiesene Wasserkörper insgesamt als auch verschiedene Teilräume betrachtet.“
„Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten soll damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. […]“