Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar. Die Bodenschätzung ist im Maßstab von 1:500 bis 1:500000 sichtbar.
Dieser Dienst enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden beim Rhein-Kreis Neuss.
Dieser Dienst enthält die sozialen Eirichtungen im Rhein-Kreis Neuss. Das ist Betreutes Wohnen, Stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Wohnhaeuser Behindertenhilfe und Wohngemeinschaften für Demenzkranke oder Beatmungspatienten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Darstellungsdienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden beim Rhein-Kreis Neuss.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Band Nr. 10 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Vorträge mit Diskussionen über ein Internationales Symposium zum Thema „Unterscheidungsmöglichkeiten mariner und nichtmariner Sedimente“, das vom 2. bis 5. Mai 1962 in Düsseldorf stattfand. Eingehend betrachtet wurden dabei die biologischen, geochemischen und mineralogischen Kriterien, welche zur Differenzierung der Sedimente und Sedimentgesteine herangezogen werden können. [1963. 482 S., 93 Abb., 93 Tab., 10 Taf.; ISBN 978-3-86029-810-7]
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt alle fünf Jahre eine Verkehrszählung durch. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich mit seinen Zählstellen an dieser Aktion. An den Kreisstraßen werden Helfer benötigt, um ein aktuelles Bild von der Verkehrslage zu erhalten. Daher sucht das Tiefbauamt des Kreises zuverlässige Zählerinnen und Zähler, deren Mindestalter 14 Jahre beträgt. Es werden die Standorte der Verkehrsstellen dargestellt .