Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Das Heft Nr. 21 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet folgende drei Beiträge: „Naturwissenschaftliche Ergebnisse zum prähistorischen Landschaftsbild am Südrand der Westfälischen Tieflandsbucht“; „Die Avifauna aus der archäologischen Grabung Balhorner Feld, Kreis Paderborn“ und „Geologie des Neandertaler-Fundortes von Neuwarendorf, östliches Münsterland“. [2014. 46 S., 9 Abb., 3 Tab., 1 Taf.; ISSN 1430-5267]
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2010 , gegenwärtig aktuell
Auf der Digitalen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 2 500 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Geotopkataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen Objekte in NRW. Die Erfassung erfolgte auf topographischen Karten im Maßstab 1:25.000, die zu jedem Objekt erhobenen Sachdaten werden in einer Datenbank verwaltet. Lage, Naturraum, eine geowissenschaftliche Beschreibung und die Nutzung werden angegeben sowie schutzrelevante Aspekte genannt. Eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des Katasters erfolgt eng gekoppelt an aktuell laufende Planverfahren, insbesondere im Rahmen der Landschafts- und Regionalplanung.
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Topographische Karte 1:25 000 / Messtischblätter der preußischen Landesaufnahme. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Historische topographische Karten präsentieren die Ergebnisse früherer topographischer Landesaufnahmen. Ausgehend von der seit dem 20. Jahrhundert erfolgten kontinuierlichen, in der Regel zyklischen Aktualisierung der Nachweise der topographischen Landesaufnahme und deren Visualisierung in topographischen Karten liegt für Mecklenburg-Vorpommern eine Dokumentation der landeskundlichen und siedlungsgeographischen Entwicklung vor, die die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf den Naturraum in diesem Zeitraum widerspiegelt.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Im gesamten Gebiet hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Aus diesem Grunde können die Angaben, zumal es sich um eine Erstkartierung handelt, nicht mit absoluter Sicherheit gemacht werden. Das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der festgestellten Arenicola-Watten, ist als recht lagebeständig zu bezeichnen. Mit einer progressiven Stabilisierungs- und Aufhöhungstendenz ist zu rechnen. Anzeichen einer Abtragung konnten nicht festgestellt werden. Eine langsame, natürliche Verlandung ist, vorläufig im Bereiche der schmalen Queller-Zone, die sich unterhalb des Festlandes nach Süden erstreckt, vorhanden.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.