Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Dieser Datensatz enthält die städtischen Hundefreilaufflächen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.
Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Heinsberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Gemeinde Gangelt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
In der Hydrogeologie wird das Gestein hinsichtlich seiner Durchlässigkeit klassifiziert. Angaben zu Durchlässigkeiten erhält man über Aquifertests (Pumpversuche u. a.) oder Laboruntersuchungen (Auswertung von Siebkörnungen) über bestimmte mathematische Verfahren. Datensammlung von untersuchungsgebundenen, punktbezogenen Angaben zur Durchlässigkeit (kf-Werte), einschließlich Fremddaten aus nicht-öffentlichen Gutachten.