"Für gefährdete vulnerable Gebäude mit öffentlichem Bezug und für gewerbliche Anlagen mit sehr hohem Risiko wurden Kurzsteckbriefe erstellt die über GMSC abrufbar sind. Für eine Auswahl besonders relevanter Objekte wurden weiterhin Detailsteckbriefe erarbeitet, die auf erweiterten Informationen aus Vor-Ort-Begehungen beruhen. In den Fällen, in denen nur ein Detailsteckbrief vorliegt, hat die Begehung gezeigt, dass das Risiko geringer einzustufen ist (Reduktion von sehr hoch auf hoch oder mäßig). Diese Anpassung wurde sowohl im Detailsteckbrief als auch im zugehörigen Kurzsteckbrief übernommen. Daher existiert in diesen Fällen kein Kurzsteckbrief mit sehr hohem Risiko mehr."
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig
In diesem Datensatz finden sich historische Daten zur Bevölkerung, zur Flächenentwicklung und -nutzung, zum Rheinwasserstand, zum Verkehr, zur Unfall- und Brandstatistik, zu Kultureinrichtungen, zurm Arbeitsmarkt, zur Kriminalstatistik und den Beschäftigten der Stadt Krefeld von 1722 - 2021. Der Datensatz ist vor allem für die Zeit von 1722 bis 1900 sehr lückenhaft, da die Daten nur bruchstückhaft vorhanden sind. Danach ergeben sich immer wieder Lücken durch veränderte Erhebungsformen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt. WMS und WFS sind tagesaktuell, shape und geojson werden monatlich aktualisiert.
Es handelt sich um eine aktuelle Übersicht aller Standorte zur Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrsamtes (Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten) die regelmäßig durch MitarbeiterInnen des Außendienstes überwacht werden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bei den historisierten Denkmälern handelt es sich um Denkmäler deren Erhaltung nicht weiter gesichert werden konnte.
Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Datum des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
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Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
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