„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung. Nutzungsbeschränkung: Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit den Geometrien auf der Internetseite des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz/ankuendigung-betreten-von-grundstuecken-dem-naturschutz-zuliebe-123331.html
„[...] Hauptaufgabe des hier vorgestellten Projektes war die praktische Erprobung und Standardisierung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für das Makrozoobenthos in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der NLWKN Brake-Oldenburg hat für diesen Praxistest im Herbst 2006 sowie im Frühjahr und Herbst 2007 im Eu- und Sublitoral der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer von Weser und Ems umfangreiche Probennahmekampagnen zur Erfassung von Makrozoobenthoslebensgemeinschaften durchgeführt. Neben der Prüfung auf Praxistauglichkeit, Optimierung und Abstimmung der Probennahmemethoden, bestand eine weitere Zielsetzung in der Festlegung von Monitoringstationen durch die Auswahl repräsentativer Ökotope. Die gewonnenen Daten über die Gemeinschaften des Makrozoobenthos wurden für die Bewertung der beprobten Wasserkörper nach Maßgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie herangezogen und darüber hinaus als Datenverdichtung in Ergänzung bereits vorliegender Datensätze verstanden.“
An sieben Stationen wurden Strandschnecken (Littorina littorea) bei Niedrigwasser gesammelt. Sechs der Stationen werden im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) untersucht. Zusätzlich zu diesen BLMP-Standorten wurde die Untersuchung des Intersex-Index (ISI) 2008 an einer weiteren Station durchgeführt: Dornumer-Accumersiel Hafen. Die Stationen Borkum Port Henry und Norddeich Osthafen, die zuvor ebenfalls zusätzlich beprobt wurden, werden seit 2008 nicht mehr untersucht. Die Littorinen wurden entsprechend der OSPAR-Richtlinien untersucht. Entsprechend dem Klassifikationssystem für biologische Effekte der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden auf der Basis des bei der Strandschnecke ermittelten ISI fünf ökologische Zustandsklassen beschrieben. Im Bericht sind die genauen Ergebnisse zu lesen.“
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In dem Datenbestand werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt, die einen Anteil von Moor aufweisen.
„Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten „Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee“ (Heiber et al., 2004) und „Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee“ (BMBF) (Aqua-Marin, 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Über die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands soll ein umsetzbares System zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG WRRL vorgeschlagen werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL ist die Bewertung der Wasserkörper bis zum Jahr 2006 zu erfüllen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. […]“