Amtliche Hausumringe werden auch als Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (GGG) bezeichnet. Sie sind georefenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen aus der Liegenschaftskarte. Die Gebäudegrundrisse werden durch zweidimensionale Punktkoordinaten der Eckpunkte des Gebäudes und lineare Verbindungen zwischen den Koordinaten beschrieben. Die amtlichen Hausumringe gibt es landesweit flächendeckend für alle Gebäude, die in der Liegenschaftskarte erfasst sind. Derzeit liegen für das Land Sachsen-Anhalt über 1 600 000 Datensätze vor.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die administrativen Gebietseinteilungen des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien AdministrativUnits in der Version 5.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * AU AdministrativeUnit * AU Condominium Das Feature AdministrativUnit Dieser Feature Typ ist ein räumliches Objekt, das für die Visualisierung jeder einzelnen Einheit einer Ebene der Verwaltungshierarchie benötigt wird. Das Feature Condominium In selten Fällen wird eine einzelne Verwaltungseinheit von zwei oder mehreren Ländern gemeinsam verwaltet. In diesen Fällen bezeichnet man ein solches Gebiete als Kondominium und wird in mit dem Feature Member AU Condominium abgebildet. Mit Hilfe einer Referenz, verweist ein Kondominum auf seine zuständigen Verwaltungseinheiten.
Die Daten zum Thema Verwaltungseinheiten der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
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Verwaltungsgrenzen Saarland (ATKIS):Dieser Layer visualisiert die Digitale Verwaltungsgrenzen im Saarland. U.A. die Landesgrenze, Kreisgrenzen, Gemeindegrenzen
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Die Verwaltungsgrenzen werden aus ALKIS abgeleitet. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".