Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten pro Jahr. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.
dargestellt sind die im städtischen Besitz befindlichen und geplanten Waldflächen. Die Attributtabelle enthält Angaben zu deren Lage, Schutzwürdigkeit, Leitzielen und weiteren Informationen.
Mit dem Projekt "Wo die Brut ruht" sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.