Die Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 ist der Grundmaßstab der Topographischen Landeskartenwerke Brandenburgs. Die Erdoberfläche wird relativ vollständig (nur geringfügig generalisiert) und maßstabsbezogen geometrisch exakt dargestellt. Sie ist die kartographische Umsetzung einer umfassenden topographischen Landesaufnahme (photogrammetrische Luftbildauswertung, Einarbeitung topographischer Zusatzinformationen, topographischer Feldvergleich). Die historischen Ausgaben der TK10 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1992 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2002 entstand die TK10 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit der 3D-Gebäudemodelle im LoD1 (Level of Detail 1) und LoD2. Im 3D-Gebäudemodell LoD1 wird jedes Gebäude/Bauwerk als einfaches Klötzchen mit Flachdach repräsentiert. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude zusätzlich mit standardisierten Dachformen. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten, Aktualität 2019-2024), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1, Aktualität 2019-2024), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS, Stand 01.09.2023) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS, Stand 01.10.2024). Das 3D-Gebäudemodell LoD1 wird automatisiert aus dem LoD2 abgeleitet, so dass die Datengrundlage und die Aktualität für beide Produkte identisch sind. Es werden Standardhöhen verwendet in Abhängigkeit zur Gebäudefunktion (bei einer automatisch ermittelten Gebäudehöhe < 1m). Die Gebäudehöhe des Klötzchens ergibt sich aus der mittleren Dachhöhe des Gebäudes im LoD2. Seit 2015 werden landschaftsprägende Gebäude und Gebäude, die lediglich als LoD1 vorliegen, interaktiv nachbearbeitet. In der Kartendarstellung sind Kacheln, in denen Gebäude nachbearbeitet wurden, dunkler eingefärbt. Zusätzlich werden seit 2021 Bauwerke auf Basis von ATKIS-Grundrissen in das 3D-Gebäudemodell integriert. Die Bauwerksanzahl kann für jede Kachel über die Sachdatenabfrage abgerufen werden. Kacheln, in denen keine Gebäude oder Bauwerke aus ALKIS- oder ATKIS-Grundrissen vorliegen, werden als Leerkacheln dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Mit Hilfe dieser Daten wird die wahrgenommene thermische Belastung sichtbar. Somit wird nicht nur deutlich „Wie heiß ist es?“, sondern „Wie belastend fühlt sich das Klima an?“. Es wird ersichtlich welche Orte sich für ein angenehmes thermisches Klima z.B. zum Erholen und Pause machen, eignen. Das Modell zur Berechnung der Physiological Äquivalenten Temperatur (Physiological Equivalent Temperature, PET) ist ein umfassendes Konzept zur Bewertung der thermischen Umgebung im Freien und beschreibt näherungsweise die gefühlte Temperatur. Es berücksichtigt wichtige meteorologische Einflussfaktoren wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und Strahlung, um den thermischen Komfort für den menschlichen Körper realistisch abzubilden. Die PET repräsentiert eine Temperatur, die den Wärmehaushalt des menschlichen Körpers in einer typischen Innenraumumgebung bei gleichbleibender Körperkern- und Hauttemperatur wiedergibt. Auf diese Weise bietet das Konzept eine intuitive Möglichkeit, die komplexen thermischen Bedingungen im Freien mit den eigenen Erfahrungen im Innenbereich zu vergleichen und verständlich einzuordnen. In den vorliegenden Karten mit PET-Werten für einen typischen Hitzetag werden die thermischen Bedingungen zu verschiedenen Tageszeiten (6 Uhr, 12 Uhr, 16 Uhr, 18 Uhr) anschaulich dargestellt. Die PET-Werte werden in Grad Celsius angezeigt. Es ist zu beachten, dass PET-Berechnungen Näherungswerte sind. Aufgrund der Komplexität der thermischen Umweltbedingungen und der individuellen Unterschiede im Wärmeempfinden kann es in der Realität zu Abweichungen kommen.
Das Dynamische Mosaik setzt sich aus aktuellen wolkenfreien Aufnahmen von Sentinel-2 Orthobildern zusammen. Die beiden baugleichen Sentinel-2 Satelliten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus liefern seit 2015 bzw. 2017 kontinuierlich Aufnahmen der Erdoberfläche. Der multispektrale optische Sensor verfügt über 13 Spektralkanäle im sichtbaren und infraroten Bereich. Dabei variiert die räumliche Auflösung von 10 m (Kanäle B02, B03, B04, B08) über 20 m (Kanäle B05, B06, B07, B08A, B11, B12) bis hin zu 60 m (Kanäle B01, B09, B10). Die Sentinel-2 Daten werden originär in den Prozessierungsleveln Level-1C (Top-Of-Atmosphere) und Level-2A (Bottom-Of-Atmosphere) angeboten und in Kachelgrößen von 100 x 100 km2 in UTM/WGS84 Projektion bereitgestellt. Für NRW liegen durch die hohe Wiederkehrrate der Satelliten alle 2-3 Tage flächendeckend aktuelle Aufnahmen vor. Da es sich bei dem Multispektralinstrument um ein passives System handelt, ist die Verwendbarkeit der Aufnahmen allerdings wetterabhängig. Die verfügbaren Orthobilder weisen unterschiedliche Wolkenbedeckungsgrade auf. Zur Ableitung des Dynamischen Mosaiks werden die aktuellen Sentinel-2 Bilder auf Wolkenbedeckung überprüft, so dass die wolkenfreien Bereiche selektiert werden können. Bereiche älterer Aufnahmen werden kontinuierlich durch aktuelle wolkenfreie Bilder ersetzt. Dabei werden die 4 Spektralbänder mit einer räumlichen Auflösung von 10 m (Rot, Grün, Blau, Nahes Infrarot) der Level-2A Daten berücksichtigt. Der Datensatz wird bei Vorliegen eines wolkenfreien Bereichs ab einer Größe von 100 zusammenhängenden 10 m x 10 m Pixeln fortgeschrieben, so dass stets die aktuellen wolkenfreien Aufnahmen im Mosaik enthalten sind. Das Dynamische Mosaik wird als Darstellungsdienst in den Ausprägungen RGB (Komposit aus den Spektralbändern B04-B03-B02) und CIR (Komposit aus den Spektralbändern B08-B04-B03) bereitgestellt. Darüber hinaus wird das Aufnahmedatum der jeweiligen Sentinel-2 Szene für jeden wolkenfreien Bereich zur Verfügung gestellt. Das Aufnahmedatum wird über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers angezeigt.
Die Daten können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2022], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dymos_s2"
Die 3D-Messdaten bilden als primäre Höhendaten die topographische Situation durch unregelmäßig verteilte Messpunkte sowie Linien und flächenhafte Strukturen ab. Dies schließt sowohl die mit der Erdoberfläche dauerhaft verbundenen Objekte als auch temporäre, zum Erfassungszeitpunkt vorhandene Gegenstände ein. Bestandteile der 3D-Messdaten sind die Laserscan-Punktwolke aus Airborne Laserscanning (ALS), die Matching-Punktwolke aus Dense Image Matching (DIM) und die 3D-Strukturinformationen. Letztere befinden sich derzeit noch im Aufbau und beinhalten Geländebruchkanten und markante Geländepunkte. Die 3D-Messdaten sind lagemäßig im ETRS89/UTM-Koordinatensystem bestimmt, die Höhe bezieht sich auf das DHHN2016 mit Normalhöhen-Null (NHN). Die Laserscan-Punktwolke hat eine Punktdichte von ≥ 4 Punkten/m² (Last- / Only-Return), eine Lagegenauigkeit von ≤ 0,30 m und eine Höhengenauigkeit von ≤ 0,15 m. Sie liegt als klassifizierte Punktwolke mit den Klassen Bodenpunkte, Gewässerpunkte, Unterbodenpunkte (z. B. Ein-/Auffahrten, Kellerschüsse und Schwimmbecken), Nicht-Bodenpunkte (z. B. Gebäude, Vegetation und temporäre Aufschüttungen) und sonstige Punkte (DGM- noch DOM-irrelevante Punkte wie z. B. Stromleitungen, Verkehrsmittel, Container und Vögel) gemäß Produkt- und Qualitätsstandard 3D-Messdaten der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) vor. Die Gesamtpunktdichte der Matching-Punktwolke variiert mit der Pixelauflösung der originären, orientierten Luftbilder. Die Lagegenauigkeit liegt bei der DIM-Punktwolke bei ≤ 0,40 m und die Höhengenauigkeit bei ≤ 0,60 m, wobei die realen Unsicherheiten meist geringer ausfallen. Die DIM-Punktwolke enthält keinerlei Klasseninformationen. Die 3D-Messdaten, insbesondere ALS-Punktwolken, bilden die Grundlage für die Ableitung des Digitalen Geländemodells (DGM) und des Digitalen Oberflächenmodells (DOM), die sich in ihrer Datenmodellierung durch ein gleichförmiges Raster an Höhenpunkten auszeichnen. Zudem dienen die 3D-Messdaten als Datengrundlage für die Ableitung der 3D-Gebäudemodelle.
Über einen Zeitraum von nahezu 50 Jahren seit dem Beginn der Landesaufnahme waren die Uraufnahmen selbst wegen des mangelnden militärischen und zivilen Interesses nicht mehr vervielfältigt worden. Erst um 1860 wandelte sich das Interesse von ziviler Seite her. Besonders von Seiten des Bergbaus bestand ein wirkliches Verlangen nach Karten im Maßstab 1: 25.000. Ab 1868 stellte der Generalstab diese Kartenblätter, die ursprünglich nur für die Ableitung von Folgemaßstäben herangezogen werden sollten, dem Preußischen Handelsministerium zur Verfügung. Da die jetzt veröffentlichten Kartenblätter aber bereits zwischen 1836-1850 aufgenommen worden waren und erst 20 Jahre später ohne weitere Aktualisierungen in den Handel gelangten, wurden sie in einigen Teilen Preußens abgelehnt. In der Folgezeit wurde der Ruf nach aktuellen Karten immer dringlicher. Der Grundstein für die Neuaufnahme war somit gelegt. Ab 1875 wurde das gesamte preußische Staatsgebiet noch einmal neu aufgenommen, nunmehr in der durch die Internationale Meterkonvention von 1875 vereinbarten Maßeinheit Meter. Man übernahm von den Urmesstischblättern lediglich den Blattschnitt, die Projektion und den Maßstab. Die Geländewiedergabe erfolgte nicht mehr in einer Schraffendarstellung, sondern erstmals in Form von Höhenschichtlinien, wobei als Bezugspunkt für eine einheitliche Höhenangabe in ganz Deutschland eine als Normal-Null bezeichnete Niveaufläche eingeführt wurde. Im Vergleich zur Uraufnahme lassen sich in dieser Neuaufnahme deutlich die modernen kartographischen Gestaltungsgrundsätze erkennen, wie z.B. die Gliederung des Wegenetzes, die Darstellung und Begrenzung der Vegetation, die Wiedergabe der Verwaltungsbezirke, sowie die Beschriftung und der Blattrand, die bis heute den Inhalt und das Aussehen der amtlichen topographischen Landeskartenwerke prägen. Als Herstellungsverfahren wählte man überwiegend die Gravur auf Kupfer oder die Zeichnung auf Lithographiestein. Ursprünglich hatte die Neuaufnahme ein eigenes Nummerierungssystem, welches aber später aus Gründen der Vereinfachung auf die Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 angepasst wurde. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.