Für viele Anwendungen genügt die Genauigkeit von 1 m bis 5 m nicht, die bei der Positionierung mit den verfügbaren Satellitensystemen wie GPS oder GLONASS erreicht wird. Mit SAPOS - dem Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder - werden die empfangenen Satellitensignale aufbereitet und mit Zusatzinformationen zur Verbesserung der Genauigkeit dem Nutzer über verschiedene Medien in Echtzeit bereitgestellt. Dazu wird ein Netz aus mehr als 260 Referenzstationen betrieben, davon sind 22 Stationen in Brandenburg. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Schwerefestpunkte sind Vermessungspunkte, für die die Fallbeschleunigung (Schwere) der Erde sehr genau bestimmt ist und die im amtlichen Nachweis SFP geführt werden. Die Schwere- oder auch Fallbeschleunigung setzt sich aus der Gravitation (Massenanziehung der Erde) und der Zentrifugalbeschleunigung der Erdrotation zusammen. In den sechziger Jahren wurden in der damaligen DDR die Staatlichen Gravimetrischen Netze (SGN) angelegt. Die 1. bis 3. Ordnung wurde vermarkt, die 4. Ordnung blieb unvermarkt. Die Punktdichte beträgt 1 Gravimeterpunkt 1. bis 4. Ordnung auf 1,5 km². Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Durch die Lagefestpunkte wird ein Bezugssystem realisiert, um Ergebnisse von Grundlagenvermessungen und Liegenschaftsvermessungen in einem einheitlichen System darzustellen. Dabei ist der amtliche Raumbezug für die Lage bundesweit durch das ETRS89 mit UTM-Abbildung festgelegt. Repräsentiert wird das Lagefestpunktfeld des Landes Brandenburg durch TP-Netze der 1., 3. und 4. Ordnung. Für diese Lagefestpunkte werden Koordinaten und Festpunktbeschreibungen vorgehalten. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.