Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
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Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. So kommt es, dass Orthophotos u.a. verschiedene Bodenauflösungen, sogenannte Ground Sampling Distances (GSD), besitzen. In den 1950er Jahren lag die GSD noch bei 40 cm, d.h. dass ein Pixel im Bild 40 cm in der Realität entspricht. Ab 2014 wurden dann Orthophotos mit einer GSD von 10 cm erzeugt. Auch die Häufigkeit und die Flächendeckung der Befliegungen hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Waren es vor 1978 noch Auftragsarbeiten für besondere Maßnahmen (Straßenbau, Flurbereinigung, Stadtentwicklung, etc.), die eine Luftbildbefliegung erforderten, so wurde ab 1978 ein regelmäßiger Bildflugturnus eingeführt. Angefangen von 6-Jahreszyklen (1978 -1993), über 5- (1994 - 2005), 3- (2006 - 2019) bis hin zu 2-Jahreszyklen (bis heute). Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Historische Orthophotos der Jahrgänge 1951 bis 1969 liegen als Raster- oder Halbton-Folien im analogen DGK5-Archiv. Durch umfassende Scan- & Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren sämtliche Orthophotos bis 1987 bei Geobasis NRW aufbereitet. Die Orthophotos wurden bis 2009 in Gauß-Krüger Kacheln (EPSG:31466 und EPSG:31467) produziert. 2010 erfolgte dann der Umstieg auf UTM Kacheln (EPSG:25832). Ein Download der Gauß-Krüger-Kacheln bis 2009 ist über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw/produkte-und-dienste/luftbild-und-satellitenbildinformationen/historische-luftbild-1.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.