Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Neuss
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Kulturstadtplan für Duisburger Kinder ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Schulkulturkontaktstelle des Amts für Schulische Bildung hat ihn mit der Schulaufsicht, dem Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster, den Künstlern Detlef Kelbassa und Corinna Kuhn und der Bürgerstiftung Duisburg realisiert. Die Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“ der Sparkasse Duisburg ermöglichte, dass alle Duisburger Grundschulen und Förderschulen ihn im Jahr 2014 als Unterrichtsmaterial erhalten konnten. Unter dem Motto DER LEBENDIGE KULTURSTADTPLAN finden seit 2015 Aktionen für Schulen und Familien statt, die Kulturorte der Stadt sichtbar und erlebbar machen - auch dies ist möglich durch das Engagement der Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“. Als Weiterentwicklung des Kulturstadtplans für Duisburger Kinder, findet der Kulturstadtplan für Familien im Januar 2022 Einzug in die "Mein Duisburg" - App.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.