Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Der Atlas Agrarstatistik beruht auf den Daten der Landwirtschaftszählung 2010 und 2020 bzw. Agrarstrukturerhebung 2016. Es liegen folgende Karten vor: Für die Jahre 2010, 2020 und 2016: Landwirtschaftliche Betriebe, Betriebsgröße, Schweinedichte, Schweinedichte in Planungseinheiten, Rinderdichte, Rinderdichte in Planungseinheiten, Dichte Großvieheinheiten, Dichte Großvieheinheiten in Planungseinheiten, Anteil der Maisfläche, Anteil der Dauergrünlandfläche, Anteil der Weizenfläche, Anteil der Rapsfläche, Anteil der Ökofläche Für das Jahr 2010: Dichte Arbeitskräfte-Einheiten, Dichte Saisonarbeitskräfte-Einheiten, Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Für die Jahre 2016 und 2020: Produktionsrichtung Für die Jahre 2010 und 2020: Anteil der tatsächlich bewässerten Fläche, Anteil der eigenen selbstbewirtschafteten Fläche
Der Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit sowie die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Acker- und Grünlandböden). Der Dienst ist für den Maßstab 1:1.000 optimiert. Die Präsentation der ALKIS-Bestandsdaten erfolgt nach dem ALKIS-Signaturenkatalog 2.1.0 der AdV. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt. Weitere Informationen unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/kataster/boden.html
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2025 , gegenwärtig aktuell
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Der WMS zeigt die Standorteigenschaften für landwirtschaftlich genutzte Standorte in NRW im Maßstab 1 : 50.000. Es wird der Gesamtwasserhaushalt der Standorte, differenziert nach Acker- und Grünlandnutzung, dargestellt. Abgeleitet vom Gesamtwasserhaushalt wird die Dürreempfindlichkeit der landwirtschaftlich genutzten Standorte dargestellt. Die Auskunftsseite stellt die Eigenschaften für jede Fläche dar. Es handelt sich um eine Auswertung der Bodenkarte von NRW 1 : 50.000 in Verbindung mit Klimadaten des Klimaatlas von NRW (1981-2010, LANUK NRW, DWD), Reliefdaten (DGM10, Geobasis NRW) sowie ATKIS-Nutzungsdaten (Geobasis NRW). Dabei werden alle Bodenflächen unabhängig von ihrer aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung als Acker- und Grünlandstandorte gleich behandelt.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.