Die Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer (Layer 1-7 und 9) gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer (Layer 0) gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK250 darstellt. Des Weiteren sind 3 Zusatzlayer (Layer 8, 10, 11) vorhanden, welche Informationen wie Schummerung, geographisches Netz und das UTM-Gitter beinhalten. Der Datensatz liegt als UTM-Abbildung in der Auflösung 320 Pixel/cm vor.
Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Band Nr. 18 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Kapitel über das höhere Oberkarbon des Ruhrreviers, des Münsterlandes und des Ibbenbürener Raumes, mit Unterkapiteln zum Westfal C des Ruhrreviers und des Münsterlandes, zum Karbonprofil der Untertagebohrung 150 der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren und weiterer Karbon-Profile in ihrer Nachbarschaft. Weiterhin behandelt ein Kapitel das Bramscher Massiv. Ergänzt wird die Monografie durch einen Anlagenband. [1971. 596 S., 116 Abb., 48 Tab., 30 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-818-3]
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Geographische Gitter verschiedener Kachelgrößen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurde nach INSPIRE-Vorgaben zum Zweck der Darstellung und Analyse statistischer Sachverhalte erstellt. Die Gitter werden in quadratischen Zellgrößen vom 100 m, 250 m, 500 m, 1 km, 5 km, 10 km und 100 km in der Georeferenzierung UTM, Zone 32 bereitgestellt. Die Gitterzellen tragen Attribute mit den Flächenanteilen von Staat, Land und Wasser. Die Gitter der Auflösungen 100 m und 250 m weisen darüber hinaus den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) der flächenmäßig dominierenden Gemeinde aus.
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000 (DTK25), entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen DTK25 Farbkombination, DTK25 Farbkombination aufgehellt und DTK25 Graustufenkombination. Die DTK25 präsentiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Gebäudedarstellungen und Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:25 000 (SK25) der AdV in generalisierter Form.
Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen AnwendernGeobasisdaten zur freien Nutzung (offene Geodaten) bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Atom-Feed für Daten der P10. Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK10) wird in Thüringen durch die Präsentationsausgabe der basemap.de im selben Maßstab (P10) abgelöst. Durch den vollständig automatischen Produktionsprozess wird der Aktualisierungszyklus auf ein Vierteljahr verkürzt und die Darstellung des Kartenbildes ändert sich. Ab dem III. Quartal 2025 wird die DTK10 als historische Karte vorgehalten.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen: DTK50 Farbkombination, DTK50 Farbkombination aufgehellt und DTK50 Graustufenkombination. Die DTK50 präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM50 (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Gebäudedarstellungen und Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:50 000 (SK50) der AdV in generalisierter Form.