Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Flächenobjekte der Bebauungsplanübersicht der Stadt Bottrop: Abgrenzung der rechtskräftigen Bebauungspläne, Abgrenzung der Satzungen gem. §34(4) BauGB, Abgrenzung der rechtskräftigen Bebauungspläne, für die ein Aufhebungsverfahren eingeleitet wurde, Abgrenzung der Bebauungspläne, die sich noch im Aufstellungsverfahren befinden, Abgrenzung der Satzungen gem. §35(6) BauGB
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Rietberg erteilt werden.
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Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.