Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung. Innerhalb von Ballungsräumen erfolgte eine kombinierte Darstellung der Hauptstrecken mit den sonstigen Strecken und Rangier- und Umschlagbahnhöfen
Der Datensatz umfasst die automatisiert aus Luftbildern (Aufnahmezeitpunkte 30. März und 01./02. Juni 2021) abgeleiteten, zweidimensionalen Baumkronenumringe ("Baumkronenpolygone") von rund 894.000 Bäumen im Stadtgebiet von Wuppertal, ausgeführt durch die EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH aus Münster im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling mit dem in dieser Kooperation entwickelten Verfahren "twin4tree". Hierbei wurde das normalisierte Digitale Oberflächenmodell (nDOM) von Geobasis NRW (Jahrgang 2021) als Höhenmodell verwendet. Um keine Gebäude oder Bauwerke als Baum zu identifizieren, wurden für das Vegetationshöhenmodell nur Bereiche des nDOM innerhalb einer Baummaske berücksichtigt, die zuvor über eine Klassifikation der o. g. Luftbilder mit dem KI-Verfahren "Cop4ALL" erzeugt wurde. Die einzelnen Bäume wurden darin über ein Template-Matching-Verfahren identifiziert, bei dem variable 3D-Schablonen (sphärische und gaußförmige Form für Laubbäume, parabolische, hyperbolische und konische Form für Nadelbäume) über das Vegetationshöhenmodell gelegt werden. Den so gefundenen Baumstandorten wurden mittels einer Segmentierung des Vegetationshöhenmodells Baumkronen zugeordnet, deren senkrechte Projektion auf den Boden zweidimensionale Baumkronenpolygone ergab. Der Datensatz ist im GeoPackage-Format als Original und zur Reduzierung der Dateigröße als Variante mit generalisierten Baumkronenpolygonen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar. Wichtiger Hinweis: In dichten Baumbeständen ist die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Auch sogenannte "beherrscht stehende Individuen" unterhalb der aus der Luft sichtbaren Baumkronen lassen sich mit dem twin4tree-Verfahren nicht eindeutig erkennen. Daher unterschätzt das Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Aus stichprobenhaften Zählungen in einigen Waldbereichen wurde ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet.
Der Datensatz umfasst zum einen die Abgrenzungen der Flächen zur Zentren- und Standortstruktur der Stadt Wuppertal (2 Hauptzentren, 4 Nebenzentren und 7 Nahversorgungszentren sowie 4 siedlungsräumlich integrierte Nahversorgungslagen und 11 dezentrale, autokundenorientierte Sonderstandorte), zum anderen Potenzialflächen für den Einzelhandel (8 Neustrukturierungsflächen innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und 7 potenzielle Erweiterungsflächen der ZVB). Diese Flächenfestlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der "1. Fortschreibung 2020" des "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Wuppertal“ (EZK), die in den Jahren 2019 und 2020 im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Kölner Firma "Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA)“ erarbeitet und am 24.06.2020 vom Rat der Stadt Wuppertal als gemeindliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen wurde (vgl. Drucksache VO/0197/20/1.Neuf.). Als Grundlage für die Definition der o. g. Flächen wurde von der GMA in den Monaten Juli und August 2019 eine Vollerhebung der Einzelhandelsflächen und -sortimente im Stadtgebiet von Wuppertal durchgeführt. Die Flächen zur Zentren- und Standortstruktur wurden ebenso wie die Neustrukturierungsflächen flurstücksscharf digitalisiert. Die Erweiterungsflächen wurden dagegen nicht flurstücksscharf auf der Grundlage einer großmaßstäbigen topographischen Karte digitalisiert. Die 1. Fortschreibung des EZK ist eine Aktualisierung und Erweiterung des ebenfalls von der GMA erstellten EZK aus dem Jahr 2015, das mit dem o. g. Ratsbeschluss durch die 1. Fortschreibung abgelöst wurde. Die nächste Überprüfung des EZK sowie ggf. seine 2. Fortschreibung sind für das Jahr 2025 geplant. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex 22 bis 06 Uhr) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung.
Geoinformationen des Eisenbahn-Bundesamtes. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Features befinden sich in den jeweiligen Metadaten zum Feature.
Anschlusslinien sind die Grundstücksanschlussleitungen (GAL) zwischen den einzelnen Grundstücken und dem öffentlichen Kanal. Die GAL sind privat und nur zu Teilen erfaßt, da dem Abwasserbetrieb häufig keine Angaben zu diesen GAL vorliegen. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Anschlusspunkte sind die Punkte am öffentlichen Hauptkanal, an denen private Anschlusslinien (GAL), an den Hauptkanal angebunden sind. Diese können in Fließrichtung rechts, links oder oben im Rohrscheitel liegen und sind dementsprechend symbilisiert. Die Anschlußpunkte resultieren aus dem Ergebnis von Kanal-TV-Inspektionen. Die tatsächliche Lage kann deshalb Abweichen und dient zur Orientierung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.