UTM-Gitternetze in 500m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird eine kontrollierte Rundung auf Basis von 5 angewendet. Die kontrollierte Rundung ist ein deterministisches Verfahren: Alle ausgewiesenen Zellwerte sind Vielfache von 5, deren Originalwerte, wenn nötig, entsprechend verändert werden. Dies hat zur Folge, dass Zellwerte mit dem ausgewiesenen Wert 0 einem Originalwert von 0 bis 4 entsprechen können. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben die additive Konsistenz, d. h. Zellwerte addieren sich innerhalb einer Rasterebene und über die Hierarchieebenen hinaus zu den ausgewiesenen Summen der entsprechenden Rasterebenen.
UTM-Gitternetze in 2000m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird eine kontrollierte Rundung auf Basis von 5 angewendet. Die kontrollierte Rundung ist ein deterministisches Verfahren: Alle ausgewiesenen Zellwerte sind Vielfache von 5, deren Originalwerte, wenn nötig, entsprechend verändert werden. Dies hat zur Folge, dass Zellwerte mit dem ausgewiesenen Wert 0 einem Originalwert von 0 bis 4 entsprechen können. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben die additive Konsistenz, d. h. Zellwerte addieren sich innerhalb einer Rasterebene und über die Hierarchieebenen hinaus zu den ausgewiesenen Summen der entsprechenden Rasterebenen.
UTM-Gitternetze in 1000m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird eine kontrollierte Rundung auf Basis von 5 angewendet. Die kontrollierte Rundung ist ein deterministisches Verfahren: Alle ausgewiesenen Zellwerte sind Vielfache von 5, deren Originalwerte, wenn nötig, entsprechend verändert werden. Dies hat zur Folge, dass Zellwerte mit dem ausgewiesenen Wert 0 einem Originalwert von 0 bis 4 entsprechen können. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben die additive Konsistenz, d. h. Zellwerte addieren sich innerhalb einer Rasterebene und über die Hierarchieebenen hinaus zu den ausgewiesenen Summen der entsprechenden Rasterebenen.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (ATKIS®DTK25) ist das aus dem ATKIS® Basis-DLM und einem korrespondierenden DGM rechnergestützt in ATKIS®-Kartengrafik abgeleitete und im Rasterformat nach bundeseinheitlichen Standards erzeugte Vertriebsprodukt. Die ATKIS® DTK25 enthält die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer und administrativer Einheiten. Seit 2018 sind generalisierte Einzelgebäude aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem ALKIS® enthalten. Rasterdaten als Einzel- und Farbsummenlayer nach AdV-Standard, festgelegt im Technischen Regelwerk für den Austausch von Digitalen Topographischen Karten. DTK25-V ohne generalisierte Einzelgebäude: flächendeckend landesweit DTK25 mit generalisierten Einzelgebäuden: flächendeckend landesweit ab 2019
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Der WMS-Dienst setzt sich zusammen aus verschiedenen naturschutzfachlichen Grundlagendaten (schutzwürdige Biotope, geschützte Biotope nach §62 LG, Biotoptypen sowie Fundorte Tiere und Pflanzen), die im Rahmen der Biotopkartierung bzw. der Fundortkartierung erhoben werden, in denen diese Arten vorkommen. Der WMS-Dienst Planungsrelevante Arten steht nur im Landesverwaltungsnetz NRW zur Verfügung!
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Übersichtskarte (UEK250MV) von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Topographische Karte, die das gesamte Territorium des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000 auf einem Kartenblatt abbildet. Dargestellt werden Ortschaften und Ortsteile, Verkehrsnetz, Autobahnen und Bundesstraßen mit Farbband, Gewässernetz, Relief, Wald und Grenzen bis zur Kreisebene. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern wird die Straßenkarte (SK250MV) erstellt. Die Straßenklassifizierung wird durch verschiedene Farbbänder hervorgehoben. Zusätzlich beinhaltet die Karte die Angaben der Entfernungen auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen und die Beschriftung der Straßen mit Nummern bis zur Kreisstraße. In der Verwaltungskarte (VK250MV) steht die Darstellung aller administrativen Grenzen bis zur Gemeindeebene im Vordergrund. Die einfarbige Verwaltungskarte (VKE250MV) hat einen auf die Darstellung der Verwaltungsgrenzen und der Beschriftung der Verwaltungseinheiten reduzierten Karteninhalt.