Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Die Online-Beteiligung für die Attraktivierung der Innenstadt ist beendet. Vielen Dank für Ihren Ideenreichtum, Ihren kritischen Blick und Ihre Hinweise! Die gesammelten Ideen und Hinweise werden ausgewertet und fließen in die Entwicklung der Innenstadtstrategie und des Masterplans Innenstadt 2030 ein.