Dokumentation Immissionsbasierte Abgrenzung („Binnendifferenzierung“) nach § 5 AVV GeA: Unterteilung der nach § 3 AVV GeA betroffenen GWK in hydraulisch bzw. hydrogeologisch abgrenzbare Teilgebiete, Stand 12/2022: Dokumentation als pdf-Dokument In der Dokumentation ist eine Beschreibung der bei der Abgrenzung verwendeten Datengrundlagen und Methodik vorangestellt. Nachfolgend wird für jeden einzelnen Grundwasserkörper die Abgrenzung in belastete / unbelastete Teilgebiete dokumentiert.
Anhand dieser Dokumentationen kann die Abgrenzung innerhalb der GWK anhand der verwendeten hydraulischen bzw. hydrogeologischen Kriterien und anhand der ausweisungsrelevanten Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage innerhalb der GWK nachvollzogen werden. Die GWK sind dabei nach ihrer ID sortiert.
Messstellen der Oberflächenwasserkörper zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. WRRL-Messstellen an Oberflächengewässern zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. Der Datensatz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes, die zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete hinsichtlich Phosphat- und Biologie-Bewertung herangezogen wurden. Alle ausweisungsrelevanten Messstellen sind hinsichtlich ihrer Eignung für das WRRL-Monitoring überprüft worden. Für das WRRL-Monitoring nicht geeignete Messstellen wurden ausgesondert und dementsprechend hier auch nicht berücksichtigt (Kenntnisstand 05/2022). Für die Aktualisierung der eutrophierten Gebiete im Dezember 2022 wurden keine Änderungen am Ausweisungsmessnetz vorgenommen, weshalb dieses im Gegensatz zu den eutrophierten Gebieten und den darin liegenden Feldblöcken noch den Stand 05/2022 behält.
Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Karten zeigen in welchen Bereichen eine besondere Überflutungsgefährdung zu erwarten ist. Überflutungshöhe und -ausdehnung werden in den Karten durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Karten sind durch Computersimulationen auf Basis von hydrodynamischen Modellen berechnet. Sie dienen der Identifikation von Hauptfließwegen und -senken. Die Berechnungen basieren auf einem digitalen Geländemodell und berücksichtigen Topografie und Siedlungsstrukturen. Bei der hier vorliegenden stadtgebietsweiten und somit großräumigen Betrachtung von Starkregenereignissen kann sich im Einzelfall eine Überzeichnung der örtlichen Situation ergeben. Die tatsächliche Gefährdungssituation ist zuallererst von der topografischen Beschaffenheit des betroffenen Gebietes abhängig. Daneben spielt auch die örtliche Bebauungssituation ein große Rolle. Grundsätzlich werden das Kanalnetz sowie die Faktoren Versickerung und Verdunstung bei den Berechnungen standardmäßig nicht berücksichtigt. Auf Grundlage eines 1-stündigen Niederschlagsereignisses erfolgte die Berechnung für zwei mittlere statistische Ereignisse und ein Extremereignis: Seltener Starkregen: statistisch 30-jährliches Ereignis (42,8 l/m²) Außergewöhnlicher Starkregen: statistisch 100-jährliches Ereignis (52,5 l/m²) Extremregen: statistisch >> 1000-jährliches Ereignis (90 l/m²) (Niederschlagsmengen in l/m² sind gleichbedeutend mit Angaben in mm)
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Ausgehend von Westpolen breitet sich der Wolf seit rund 20 Jahren wieder in Deutschland aus – ohne menschliches Zutun. Fast 100 Jahre war der Wolf, abgesehen von einzelnen wandernden Wölfen, aus Deutschland verschwunden. Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt er hierzulande als ausgerottet. Die Bestätigung eines Wolfrudels auf einem militärischen Übungsplatz in der sächsischen Oberlausitz im Jahr 2000 war eine wildbiologische Sensation. Aus Polen eingewandert, hatte sich im Osten Deutschlands ein Wolfspaar angesiedelt und Junge aufgezogen. Von der Oberlausitz aus verbreitete sich das Wolfsvorkommen in den Folgejahren nicht nur im Osten der Republik, sondern auch in nordwestliche Richtung zunächst nach Niedersachsen. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere nachgewiesen. Der Schwerpunkt der Verbreitung umfasst die Bundesländer Brandenburg (47 Rudel), gefolgt von Niedersachsen (34 Rudel) und Sachsen (31 Rudel). Eine aktuelle Übersicht über die Wolfsvorkommen und Nachweise von Wolfsrudeln in Deutschland bietet die Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf des Bundes - DBBW.
Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010
Grundwassergleichen-Karten geben die großräumige Lage der Grundwasseroberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Dargestellt werden die Linien gleichen Grundwasserstandes, bzw. bei gespannten Grundwasserleitern die Linien gleicher Grundwasserdruckhöhe. Das Kartenwerk deckt im Wesentlichen den Flachlandanteil Nordrhein-Westfalens ab, in denen im oberflächennahen Bereich überwiegend Lockergestein ansteht. Es werden Darstellungen für einen tiefen, einen mittleren und einen hohen Grundwasserstand vorgehalten. Aufgrund des Maßstabes können nicht alle lokalen Ausprägungen wie z.B. Absenkungstrichter von Wasserwerken oder Einflüsse von Oberflächengewässern wiedergegeben werden. Verfügbar sind: Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1963 (mittlerer Grundwasserstand) Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1973 (tiefer Grundwasserstand) (Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1988 (hoher Grundwasserstand))
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten (Datenquelle: Land NRW) erstellt. Jedes Jahr wird ein Teil NRWs neu beflogen, in der Regel in einem 5-jährigem Turnus. Aus den Laserscandaten wurde ein flächendeckendes Digitales Oberflächenmodell (DOM) in einer Auflösung von 0,5 Meter mal 0,5 Meter für die Dachflächenanalyse erstellt. Der Datensatz enthält zu jeder Dachfläche das Jahr der Befliegung. Für die Potenzialanalyse der Dachflächen konnten durch Verschneidung dieser Daten mit einer Karte aller Gebäudeumrisse sämtliche Dachflächen in Nordrhein-Westfalen ermittelt werden. Die Dachflächen wurden wiederum in homogene Teilflächen zerlegt, die jeweils über eine einheitliche Neigung und Ausrichtung verfügen und damit gleichermaßen für Solarmodule belegbar sind. Durch die hohe Auflösung des digitalen Oberflächenmodells und die Zerlegung in homogene Teilflächen konnten auch kleinteilige Dachelemente, wie beispielsweise Schornsteine, Gauben, Gehölze und andere unterbrechende Strukturen, ausfindig gemacht werden. Über Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes wurde für ganz NRW die solare Einstrahlung sowie deren prozentuale Verschattung errechnet – und zwar unter Berücksichtigung der tages- und jahreszeitlich wechselnden Einstrahlung. Verschattungen können durch Bäume, angrenzende Gebäude, Dachaufbauten oder Geländeerhöhungen verursacht werden. Stark abgeschattete Bereiche sowie zu kleine Flächen wurden als ungeeignet aus der weiteren Berechnung herausgenommen. Anschließend konnte eine Vielzahl von Parametern für jede mit Modulen belegbare Dachfläche berechnet werden, wie beispielsweise die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung und der potenzielle Wärmeertrag . Bautechnische Faktoren wie z.B. der Zustand und die Statik des Daches oder Gebäudes oder die Eigenschaften des Untergrundes können auf dieser Datengrundlage nicht erfasst werden. Hierfür ist im Einzelnen eine gesonderte fachmännische Prüfung erforderlich. Der vorliegende Datensatz enthält die Ergebnisse dieser Analyse.
Die Kriterien für die Eignung der Flächen sowie die Attribute werden in der dem Datensatz beigefügten beigefügten Meta-Datei erklärt. Der Datensatz wird mit neuen Grundlagendaten laufend aktualisiert.