Alle gemeldeten Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Abrisse in Krefeld werden für jedes Jahr gesammelt. Dabei werden die Art des Gebäudes (Gebäude mit oder ohne Wohnraum) , Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Zweckbestimmung sowie Bauherr (Wohnungsunternehmen oder privat) erfasst.
Lage und Verlauf der Buslinien und SPNV-Linien (Schienengebundener PersonenNahVerkehr) sowie Lage und Namen der Bushaltestellen und Lage der Haltepunkte des SPNV im Bottroper Stadtgebiet. (Grafische Darstellung)
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kleve festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Ratswahlbezirke werden räumlich anhand der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten mit einer Abweichung von +/- 15% vom Durchschnitt innerhalb von Emmerich am Rhein vom Wahlausschuss festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Daten beinhalten die Beschriftungen der Bodenrichtwerte bzw. der Bodenrichtwertzonen des Jahres 2011. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.