Das digitale Geländemodell beschreibt die Geländeoberfläche durch ein regelmäßiges Punktraster. Von jedem Rasterpunkt sind die Lage und die Höhe bekannt. Die Aktualisierung erfolgt seit dem Winter 2020/2021 im 6-Jahres-Turnus, allerdings in neuen Losabgrenzungen. Die Umstellung auf die neuen Lose wird voraussichtlich mit dem Winter 2025/2026 abgeschlossen werden.
Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: GeoSN genutzt werden.
Der Kartierungskorridor (ULR) zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist
Vereinfachte Darstellung des kartierten Schienenetzes mit informativen Angaben zum Verkehrsaufkommen der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung sowie der erweiterten Kartierung
Darstellung der von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 dauerhaft oder vorübergehend im Betrieb beeinträchtigten Strecken. Erhoben im Rahmen der Umgebungslärmkartierung Runde 4
Die geschätzten Fälle starker Schlafstörung HSD (high sleep disturbance). Für die gesundheitsschädliche Auswirkung des Lärmindex LNight summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist.
Die Anzahl der Beteiligungen mit Zustimmung einer Veröffentlichung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung des LAP summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Der Kartierungskorridor zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.