Dieser Datensatz umfasst Grenzpunkte (GP) mit zurückgestellter Abmarkung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2000 und 2100, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Die Genauigkeit für diese Grenzpunkte liegt bei <3cm (Koordinatenkatasterqualität). Die Abmarkung dieser Punkte ist aus verschiedenen Gründen zurückgestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um alte Linienpunkte oder Sicherungsmarken. Die Punkte liegen alle hochgenau (in Koordinatenkatasterqualität) vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2000 oder 2100 (<3cm).
Dieser Datensatz umfasst alle sonstigen Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve. Hierbei handelt es sich um die Punkte des historischen AP-Feldes (Aufnahmepunkte) und weitere alte Linienpunkte, Sicherungsmarken usw.. Das Katasteramt Kleve unterhält seit 2018 kein eigenes AP-Feld mehr. Das bisherige AP-Feld ist seit 2018 historisch. Es wird nicht mehr gepflegt.
Die Topographischen Karten werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen ATKIS-Signaturenkatalog visualisiert. Die Topographischen Karten liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographischen Karten werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen ATKIS-Signaturenkatalog visualisiert. Die Topographischen Karten liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographischen Karten werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen ATKIS-Signaturenkatalog visualisiert. Die Topographischen Karten liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) weist die Daten des Landesbezugssystems nach. AFIS wurde als Bestandteil des AdV-Konzepts AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA) zur integrierten Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens implementiert. Es umfasst die in Niedersachsen bisher nachgewiesenen Daten zu den Lagefestpunkten (LFP), den Höhenfestpunkten (HFP), den Schwerefestpunkten (SFP) und den SAPOS®-Referenzstationspunkten (RSP).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) weist die Daten des Landesbezugssystems nach. AFIS wurde als Bestandteil des AdV-Konzepts AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA) zur integrierten Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens implementiert. Es umfasst die in Niedersachsen bisher nachgewiesenen Daten zu den Lagefestpunkten (LFP), den Höhenfestpunkten (HFP), den Schwerefestpunkten (SFP) und den SAPOS®-Referenzstationspunkten (RSP).
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz mit weiteren Informationen (BODENSCH) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt. Die weiteren Informationen sind hier Angaben zur Bodenschätzung.
Der Dienst stellt Höhenpunkte und Höhenlinien mit automatisch erzeugter Beschriftung für die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 bereit. Die Höhenlinien sind aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) 1 abgeleitet. Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Freistellungen werden zusammen mit den Höhenlinien jährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.