Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Diese Personen stehen in der Regel dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse geben Rückschlüsse auf den Anteil der Bevölkerung, welcher dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Der Jugendquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der jüngeren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (55 bis unter 68 Jahre) an allen Personen dieser Altersklasse. Die Betroffenen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich in einem fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter.
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften an allen Haushalten. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.