Geltungsbereiche der rechtskräftigen oder noch im Verfahren befindliche Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Satzungen nach §34 und §35 in der Stadt Detmold. Fachauskunft über Verfahrendaten, Festsetzungen und Begründungen
In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar.
Mit der Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 (KDR100) lag erstmalig im Jahre 1910 eine einheitliche Karte vom Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches vor, wobei die Erstausgabe für das heutige Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1880 bis 1892 erfolgte. Die Karte des Deutschen Reiches 1:100 000, die sogenannte Generalstabskarte, wurde als einfarbige Ausgabe mit den Ausmaßen 0°15’ Breite und 0°30’ Länge veröffentlicht. Lieferbar sind Karten mit dem jeweils letzten Stand der Berichtigungen bzw. Nachträge, den die einzelnen Blätter unterschiedlich im Zeitraum 1904 bis 1940 aufweisen.
In der (historischen) TK25 finden Flächenfarben, Signaturen, Beschriftungen sowie Abkürzungen der Objektarten Siedlungen, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen Verwendung. Höhenlinien und zahlreiche Höhenpunkte geben ein genaues Abbild der Oberflächenformen. Die thematische Farbgestaltung der Karte gliedert die dargestellte Landschaft übersichtlich. Das Bezugssystem der TK25 ist das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89), das dem weltweiten Geodätischen System 1984 (WGS84) entspricht. Als Abbildung wird die Universale Transversale Mercator Projektion (UTM-Abbildung) verwendet. Die Karte trägt die Angaben und das Gitter der UTM-Koordinaten (East/North). Daneben werden auch die Geographischen Koordinaten (Länge/Breite) und die Gauß-Krüger-Koordinaten (Rechts/Hoch) im Kartenrahmen angezeigt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Digitale Landschaftsmodell Basis (Basis-DLM) bildet zusammen mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Topographischen Landesaufnahme. Der Inhalt des Digitalen Landschaftsmodells Basis ist im ATKIS® -Objektartenkatalog (ATKIS®-Basis-OK) festgelegt und wurde wie in anderen Bundesländern auch durch einige wenige landesspezifische Objektarten ergänzt. Die Ersterfassung des Basis-DLM erfolgte auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:10 000.
Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung angegeben.Welche Objektarten das DLM enthält und wie die Objekte zu bilden sind, ist im ATKIS-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK) festgelegt.
Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als einfarbige Einzelebenen sowie als farbige Kombinationsausgaben abgegeben werden. Farbreduzierte Ableitung
ALKIS ist ein Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters und beinhaltet Informationen zu allen Flurstücken und Gebäuden (Liegenschaften) bezüglich ihrer Lage, Nutzung, Größe und wesentlichen topographischen Merkmalen in graphischer Form mit den beschreibenden Angaben zu allen Flurstücken und Grundbuchblättern (Eigentümer, Erbbau- und nutzungsberechtigten). Für die Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind grundsätzlich die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Landkreisübergreifende oder landesweite Datenabgaben erfolgen über das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Für den Datensatz Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem öffentliches Eigentum (ALKIS-öE) MV“ wird das Attribut „eigentuemerart“ der AX_Namensnummer ausgewertet. Die relevanten Eigentümerarten sind: Eigentum Bundesrepublik Deutschland (blau), Eigentum Bundesländer (grün), Eigentum Landkreise (rot) und Eigentum Gemeinden (braun). Der Datensatz wird tagaktuell durch das Landesamt für Innere Verwaltung MV aktualisiert.
Dieser Datensatz umfasst alle Nutzungsarten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Die Nutzungsart gibt die tatsächliche Nutzung eines Flurstücks in der Örtlichkeit wieder. Die Nutzungsarten kommen aus dem Nutzungsartenkatalog.